BA-Beschlussprotokoll vom 07. Juni 2016

206. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 337

Öffentlich!

2. Beschlüsse:

2.1 Änderungsbeschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den mit Aufstellungsbeschluss vom 28. April 2015 eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1 VE nach Überarbeitung gemäß der anliegenden Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf der Grundlage des vom 30. Mai 2016 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs VII-233-1 VE erfolgen.

2.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss:
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1 VE in der Fassung vom 30. Mai 2016 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit §13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bezirksamt beschließt die Vorlage einstimmig.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 341

Öffentlich!

2. Beschlüsse:

2.1 Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-65 für den unter Punkt 1.1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 11. Mai 2016 (Reg. Nr. 2243), unter Aufhebung der Festsetzungen des am 7. September 1972 festgesetzten Bebauungsplans VII-159, aufzustellen.

2.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –

Der Bebauungsplan 4-65 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Bas. 4 BauGB aufgestellt werden.

2.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

2.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-65 vom 11. Mai 2016 (Reg. Nr. 2243) und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Das Bezirksamt beschließt die Vorlage einstimmig.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 344

Öffentlich!

3. Beschlussentwurf:

1. Das Bezirksamt beschließt gem. § 45 Abs. 8 BezVG, dass das Bürgerbegehren „Erhalt bezirklicher Grünflächen“ zustande gekommen ist.

2. Das Bezirksamt unterrichtet hierüber gem. § 45 Abs. 8 BezVG unmittelbar die BVV.

Das Bezirksamt beschließt die Vorlage einstimmig.