BA-Beschlussprotokoll vom 01. Dezember 2015

187. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 302

Öffentlich!

1. Beschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die weiteren Planungen für den Bildungsstandort Halemweg auf Basis des Konzeptes der „Kammlösung“ (vgl. Abbildung) der Machbarkeitsstudie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter Maßgabe folgender Punkte fortzuführen:

1. Die OSZ-Planung der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird unter Einbeziehung der bezirklichen Grundstücke Halemweg 26, 28, 30 unterstützt. Der Konzeptvorschlag, der einen kammartigen Neubaukörper für die Schule sowie die Platzierung der Sporthalle zwischen Sportflächen und bestehender Wohnbebauung vorsieht, ist sowohl von der Flächenökonomie her als auch unter Lärmemmissionsgesichtspunkten sinnvoll. Die zuständige Senatsverwaltung soll bei der Wettbewerbsausschreibung für das OSZ eine statische Ausführung der neu zu errichtenden Sporthalle für eine spätere Aufstockungsfähigkeit berücksichtigen, damit weitere Nutzungseinheiten insbesondere für die Erwin-von-Witzleben-Grundschule (wegen der zu geringen Kapazitäten der Sporthalle der Schule) und für den außerschulischen Sport zur Verfügung stehen. Das Bezirksamt unterstützt das Konzept durch vorübergehende Verlagerung des Familienzentrums.

2. Für den nördlichen Teilbereich, mit dem eine außerschulische Sportnutzung ermöglicht werden soll, wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Eine spätere planungsrechtliche Zustimmung für den OSZ-Neubau ist davon unberührt.

3. Die Entwicklung als Standort für den Wohnungsneubau im südlichen Teilbereich ist abhängig von der Aufgabe des dort vorhandenen Großspielfeldes. Hier erscheint eine Kompensation u.a. durch Weiterentwicklung/ Ertüchtigung des Sportplatzes Heckerdamm und/ oder der Sportanlage Jungfernheide möglich. Ein ersatzloser Wegfall des bisherigen Großspielfeldes ist mit Blick auf den Zuwachs der Bevölkerung in diesem Prognoseraum nicht vertretbar. Die Entscheidung über die Aufgabe gem. §7 Abs. 2 und 4 Sportförderungsgesetz obliegt dem Abgeordnetenhaus von Berlin, wobei die Anforderungen aus dem Schulsport über die Sportfläche (Kleinspielfeld) im nördlichen Teilbereich abgedeckt sind.

Zur Lösung dieses Zielkonfliktes sowie zum Erhalt des außerschulischen Sportangebots sind weitergehende Untersuchungen zur Qualifizierung bzw. Erweiterung vorhandener ungedeckter Sportanlagen in der Umgebung vorzunehmen.

4. Im südlichen Teilbereich befindet sich die Kindertagesstätte des Kita-Eigenbetriebes Nordwest mit 120 Plätzen (Halemweg 20). Bereits jetzt besteht ein rechnerisches Versorgungsdefizit in der Region von 168 Plätzen. Zukünftig ist mit einem Anstieg der unter 6-jährigen Kinder zu rechnen, so dass zur bedarfsgerechten und wohnortnahen Versorgung mindestens 200 zusätzliche Kitaplätze notwendig werden. Hierzu kommen noch die Bedarfe, die sich aus dem Wohnungsneubau ergeben. Dies bedeutet:

a) Für die bestehende Einrichtung des Kita-Eigenbetriebes Nordwest ist Ersatz auf dem Gesamtgelände zu schaffen.
b) Ein weiterer Kitastandort zur langfristigen Abdeckung des bereits bestehenden Versorgungsdefizits ist unter Einbeziehung von Ersatzräumen für das Familienzentrum vorzusehen.
c) Die Neubedarfe aus dem Wohnungsneubau sind zusätzlich zu berücksichtigen.
d) Um Versorgungslücken in der Kitabetreuung zu vermeiden, ist der Bauablauf so zu gestalten, dass ein Abriss der bestehenden Kindertagesstätte erst dann erfolgen darf, wenn der Ersatzneubau fertiggestellt wird.

5. Das Stadtteilzentrum Halemweg 18 bleibt mit allen bisherigen Nutzungen erhalten.

6. Der bestehende Bolzplatz wird auf eine Fläche oberhalb der U-Bahn-Trasse verlagert.

7. Das Bezirksamt strebt eine Finanzierung für den Abriss der Anna-Freud-Schule aus dem Programm „Stadtumbau West“ an.

8. Die räumliche Konkretisierung des südlichen Teilbereichs für den Wohnungsneubau und der Neubau bzw. die Erweiterung der örtlichen sozialen Infrastruktur erfolgt über einen städtebaulichen Wettbewerb.

9. Für den südlichen Teilbereich wird unter Zugrundelegung des Ergebnisses des vorgesehenen städtebaulichen Wettbewerbs ein Bebauungsplan aufgestellt.