1.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-19 vom 6. Juni 2014 durch das Deckblatt vom 8. Dezember 2014 zu ändern.
1.2 Beschluss zur eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs Stellungnahmen von der hiervon betroffenen Öffentlichkeit – hier den Grundstückseigentümern – einzuholen.