Thema des Monats Oktober 2015

Finanzielle Unabhängigkeit der Bezirke - Realität oder Fiktion?

§ 26a der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Globalzuweisungen an die Bezirke
(1) Für die Bezirke werden in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Bezirkshaushaltspläne aufgestellt. Sie enthalten die bei der Wahrnehmung der Bezirksaufgaben entstehenden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die Globalzuweisungen sowie die Abwicklung der Ergebnisse aus Vorjahren. Die Bezirksverordnetenversammlung kann die Beschlussfassung über den Bezirkshaushaltsplan mit Ersuchen für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bezirks verbinden.
(2) Der Bemessung der Globalsummen sind unter Beachtung des Artikels 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin der Umfang der Bezirksaufgaben und die eigenen Einnahmemöglichkeiten zugrunde zu legen. Übergeordnete Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat sowie die Deckungsmöglichkeiten des Gesamthaushalts sind zu berücksichtigen.

Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin
Jedem Bezirk wird eine Globalsumme zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Bei der Bemessung der Globalsummen für die Bezirkshaushaltspläne ist ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen. Zum Jahresschluss wird das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorgetragen.

CDU-Fraktion

In der Tat ist durch die seit Jahren zu geringe Finanzierung der Bezirke und die ca. 98-prozentige Festlegung der zur Verfügung stehenden Mittel der Gestaltungsspielraum für die Bezirke äußerst gering. Finanziell unabhängig können die Bezirke auch gar nicht sein, da sie auf die Mittelzuweisung durch das Land angewiesen sind. Also Fiktion? Nein, denn trotzdem muss man als Verantwortlicher auch jeden noch so kleinen Spielraum nutzen. Umso unverantwortlicher ist es, wenn der zuständige Bürgermeister und Finanzstadtrat (SPD) nach dem Gießkannenprinzip einspart und Rot-Grün im Bezirk jegliche Strukturdebatte ablehnt. Dass eigene Schwerpunktsetzungen möglich sind, zeigt die Diskussion um eine dringend benötigte neue Jugendfreizeiteinrichtung im Bereich Ruhwaldpark. Gemeinsam ist es gelungen, hierfür Geld in den Haushalt einzustellen.
Susanne Klose

SPD-Fraktion

Die finanzielle Unabhängigkeit der Bezirke ist weder Realität, noch Fiktion. Berlin ist eine Einheitsgemeinde, die Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit. Sie erhalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Mittel und unterliegen der Aufsicht bei der Haushaltsaufstellung und -umsetzung. Eine Fiktion ist etwas, das nur in der Vorstellung existiert. Die Bezirksamtsmitglieder der SPD wie auch die Fraktion kennen die gesetzlichen Realitäten. Deshalb wissen wir auch, dass der Bezirk nicht unter seiner finanziellen Abhängigkeit leidet, sondern unter seiner unzureichenden finanziellen Ausstattung. Im Gegensatz zur finanziellen Unabhängigkeit sieht das Gesetz die auskömmliche Ausstattung der Bezirke vor. Die SPD setzt sich vehement für die Umsetzung dieser Vorgabe ein.
Bassem Al Abed

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Angesichts der jahrelangen Unterfinanzierung der Bezirke durch das Land Berlin ist der Ruf nach Unabhängigkeit verständlich. Die bezirkliche Verwaltung, die den Großteil der kommunalen Leistungen für die Berlinerinnen und Berliner erbringt, ist regelrecht kaputt gespart worden. Grünflächen, Kultur und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales – bei allem geht es an die Substanz. Und immer weitere Aufgaben kommen hinzu. Bei dieser Sachlage ist die dringendste Aufgabe der Politik, die Autonomie der Bezirke zu erhalten und zu stärken. Als Hauptleistungsträger der Berliner Verwaltung brauchen sie eine Mittelausstattung, die ihnen nicht nur endlich ermöglicht, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern die sie auch in die Lage versetzt, eigene politische Schwerpunkte zu setzen.
Christoph Wapler

Piraten-Fraktion

Vom Senat wird behauptet, die Bezirke sind finanziell unabhängig und für Ihren Haushalt selbst verantwortlich. Schaut man sich dies an, fällt auf, dass über 95% der Bezirkshaushalte durch Gesetze festgelegt sind. Erzeugt ein Bezirk zusätzliche Einnahmen, kürzt der Senat im Folgejahr die Zuweisungen um die gleiche Summe. Diese berechnen sich – vereinfacht – aus dem Mittelwert über alle Bezirke. Und wie bei Mittelwerten üblich, liegt eine immer über, die andere Hälfte unter dem Durchschnitt. Dadurch werden die Bezirke künstlich arm gehalten und abhängig von Sondermitteln des Senats. Somit sind die Haushaltsberatungen der Bezirke eine Farce. Es geht nicht um die wirklichen Bedarfe der Bezirke, sondern darum, dem Senat eine saubere Hausaufgabe zu geben, die nichts mit der Realität zu tun hat.
Holger Pabst

Die Linke

In der DDR gab es Planvorgaben von der Partei, im Bezirk vom Senat. In der DDR bestimmte die Partei, welche Schule saniert wird, der Bezirk kann beantragen, doch der Senat entscheidet für welche der genannten Schulen es Geld gibt. In der DDR waren Auflagen zur Kostensenkung Vorgabe der Parteiführung, koste es was es wolle. Im Bezirk muss jedes Jahr gespart werden, auch wenn dabei Folgekosten entstehen. In der DDR wurden die Staatseinnahmen schön gerechnet bis der Haushalt glänzte, im Bezirk ist die Haushaltseinnahme Vorgabe des Senats gemäß “ohne ausgeglichenen Haushalt sagen wir, was du ausgeben darfst”. Im Bezirk gibt es kein Politbüro, keine Parteiführung, alles ist anders. Wir bestimmen selbst, wofür wir Geld ausgeben, zumindest das zweckgebunden zugeteilte. Nur eine Gemeinsamkeit gibt es: Über Dringlichkeit und Notwendigkeit entscheiden nicht die Betroffenen.
Marlene Cieschinger