Stadtbaumkampagne 2027: Bezirksamt will Qualität bei der Neupflanzung von Bäumen sichern und verzichtet auf eine Teilnahme

Pressemitteilung vom 07.08.2026

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verzichtet auf eine Teilnahme an der Stadtbaumkampagne 2027. Obwohl die Stadtbaumkampagne seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Begrünung des Berliner Straßenraums und zur Stärkung des Stadtklimas leistet und sich die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dabei als wertvoll und wirkungsvoll erwiesen hat, sieht sich der Bezirk gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Die von der Senatsverwaltung vorgegebenen Standards sind aus Sicht des Bezirks nicht geeignet, um bei Neupflanzungen die erforderliche Qualität und Nachhaltigkeit sicherzustellen und die Anforderungen des Klimaanpassungsgesetzes an eine fachgerechte Baumpflege zu erfüllen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird dennoch die gleiche Anzahl von Bäumen pflanzen und dabei auf eine qualitativ hochwertige und den fachlichen Standards entsprechende Ausführung achten. So erhalten die Bäume langfristig gute Entwicklungsbedingungen und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Klimaanpassung.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:
„Die Senatsverwaltung fordert, dass der Bezirk 225 Bäume mit Baumscheiben mit einem Volumen von durchschnittlich sechs Kubikmetern – im Einzelfall maximal acht Kubikmetern – benennen soll. Das widerspricht den bundesweit anerkannten fachlichen Standards gemäß den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), die mindestens zwölf Kubikmeter, bei größeren Bäumen bis zu 36 Kubikmeter, fordert.

Seit April dieses Jahres haben wir versucht, diese Maßgaben bei der Senatsverwaltung durchzusetzen und sogar angeboten, die Mehrkosten selbst zu tragen. Doch die Senatsverwaltung lehnte ab. Damit missachtet sie das Klimaanpassungsgesetz, das in § 2 Ziffer 10 eine gute fachliche Baumpflegepraxis als ‚Gesamtheit aller Maßnahmen nach dem Stand der besten Praxis zur Förderung der Gesundheit, Vitalität und Stabilität von Bäumen‘ definiert. Diese Standards sind in der DIN 18916 bundesweit geregelt. Während andere deutsche Städte, wie zum Beispiel München oder Bremen, diese Werte in ihre Leitlinien übernommen haben und umsetzen, ist das in Berlin nicht der Fall. Es scheint, als achte die Senatsverwaltung mehr auf den quantitativen Erfolg, als auf Qualität und Nachhaltigkeit. Das ist ein klarer Widerspruch zum Klimaanpassungsgesetz. In einer E-Mail vom 30. Juli 2026 formuliert die Senatsverwaltung die Beweggründe dieses Verfahrens ganz offen und begründet ihr Vorgehen mit der Wahrung des Kostenrahmens und der Gleichbehandlung der Bezirke.

Dieses Vorgehen führt zu unwirtschaftlichem Handeln, denn der Bezirk müsste die Baumscheiben bald erneut bearbeiten und erweitern, um die Ziele der Schwammstadt und Regenwasserversickerung zu erreichen.

Wir haben daraufhin entschieden, auf unsere Teilnahme an der Stadtbaumkampagne 2027 zu verzichten. Dennoch pflanzen wir die gleiche Zahl an Bäumen, die den FLL-Standards entsprechen, finanziert aus vom Bezirk eingeworbenen Fördermitteln des Bundes. So sichern wir den Bäumen langfristig gute Entwicklungsbedingungen und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Klimaanpassung.

Ich bedauere diesen Vorgang sehr. Alle unsere Vorschläge, die Mehrkosten für die hochwertigen Pflanzungen selbst zu tragen, wurden abgelehnt. Auch unser Angebot, unsere Mittel der Senatsverwaltung zur Verfügung zu stellen, wurden abgelehnt. Ich hoffe, dass sich diese Haltung bei der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes nicht durchsetzt, sondern fachlich akzeptable Standards genauso wichtig werden, wie die reine Quantität von Maßnahmen.“

Im Auftrag
Räsch