Neue Parkregelung in der Schloßstraße in Charlottenburg

Pressemitteilung vom 02.09.2025

In der Charlottenburger Schloßstraße gilt ab sofort eine neue Parkregelung. Auf der westlichen Straßenseite zwischen der Knobelsdorffstraße und dem Horstweg dürfen Fahrzeuge nur noch parallel zur Fahrtrichtung parken.

Diese Änderung soll die Gehwege barrierefreier und sicherer machen. Vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können den Bereich dadurch besser nutzen. Besonders wichtig ist dies im südlichen Teil der Schloßstraße. Dort beeinträchtigt das Gehwegparken den Bereich um eine Senioren-Wohnanlage. Viele Bewohnerinnen und Bewohner mussten bisher Umwege über Stufen in Kauf nehmen. Die neue Regelung soll ihre Situation deutlich verbessern.

Der Bezirk setzt mit der neuen Regelung einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung um. Dieser sieht vor, auf das Gehwegparken dort zu verzichten, wo es Gehwege versperrt oder Baumscheiben blockiert.

In einigen Abschnitten kann das Parken vorübergehend eingeschränkt sein. Grund dafür sind Instandsetzungsarbeiten auf Teilbereichen der Schloßstraße.

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger:
„Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen, gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilzuhaben. Mit der neuen Parkregelung in der Schloßstraße sorgen wir dafür, dass vor allem Seniorinnen, Senioren und mobilitätseingeschränkte Anwohner den öffentlichen Raum wieder sicher und selbstbestimmt nutzen können. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lebensqualität im Bezirk.“

Im Auftrag
Räsch