Brandwände als Schaufenster für Zukunftsideen: Der Bezirk schafft Raum für kreative Werbung

Brandwand mit Bemalung.
Bild: Axel Roschlock
Pressemitteilung vom 13.06.2025
Für Grundstückseigentümer und Werbetreibende gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf jetzt erstmals einen verlässlichen Rahmen für die Gestaltung von Brandwänden. Mit einem neuen Kriterienkatalog hat sich der Bezirk hierfür verbindliche Beurteilungskriterien gegeben, auf deren Grundlage nun über Genehmigungen entschieden wird. Damit reagiert das Bezirksamt auf eine Lücke in der Berliner Bauordnung: Bislang fehlten einheitliche Regelungen zur Nutzung dieser Flächen.
Brandwände – Außenwände, die keine klassische Fassade darstellen – prägen an vielen Stellen das Stadtbild, bleiben aber oft ungenutzt. Das neue Konzept erlaubt, diese Wände künstlerisch zu gestalten und setzt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gestalterischer Qualität, wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz sensibler Stadtbereiche. Gemeinwohlorientierte oder künstlerische Inhalte können mit Sponsoring oder Werbung verbunden werden. Solche großflächigen Bemalungen mit einem begrenzten Werbeanteil sollen das Umfeld aufwerten und lokale Unternehmen sichtbarer machen.
Eckpunkte des Kriterienkatalogs:
- Genehmigungspflicht: Künstlerische Bemalungen mit Werbebotschaften (ab einem Quadratmeter Fläche der Werbung) sind genehmigungspflichtig.
- Gestalterische Qualität: Die Wandgestaltung muss sich ins Stadtbild einfügen. Werbung – etwa Logos oder Slogan – darf maximal zehn Prozent des Gesamtmotivs ausmachen. Plakate, Planen oder Transparente sind in der Regel unzulässig, das Motiv inklusive Werbebotschaft soll in künstlerischer Qualität händisch auf die Brandwand aufgetragen werden.
- Inhaltliche Standards: Diskriminierende, sexistische oder gewaltverherrlichende Inhalte sowie Anlagen mit Umwelteinwirkungen wie Lichtimmissionen sind verboten.
- Zeitliche Begrenzung: Genehmigungen gelten maximal zwei Jahre, wobei die einzelnen Motive jeweils dem Bezirksamt zur Prüfung vorzulegen sind.
- Schutz sensibler Bereiche: In denkmalgeschützten Ensembles oder Wohngebieten bleibt Werbung untersagt.
Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch:
„Wir wollen unsere Innenstädte wieder zu lebendigen Orten machen, in denen sich Menschen gerne aufhalten. Dazu gehört, dem stationären Handel und der lokalen Wirtschaft mehr Aufmerksamkeit im öffentlichen Raum zu ermöglichen – mit Konzepten, die zeitgemäß, attraktiv und verantwortungsvoll sind.“
Christoph Brzezinski, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT:
„Unser Ziel ist es, gestalterische Qualität, wirtschaftliche Impulse und einen bewussten Umgang mit dem öffentlichen Raum in Einklang zu bringen. Der neue Kriterienkatalog schafft genau das – und bietet endlich Planungssicherheit für Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und die Verwaltung.“
Mit dem neuen Kriterienkatalog ersetzt der Bezirk auch das bisherige Genehmigungskonzept für Werbeanlagen an Baugerüsten aus dem März 2023. Ziel ist eine einheitliche, moderne und rechtssichere Grundlage für Werbung im öffentlichen Raum, soweit sie in die Zuständigkeit des Bezirks fällt.
Im Auftrag
Räsch
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Konzept zur Beurteilung von Werbeanlagen an Baugerüsten und künstlerischer Brandwandbemalung mit Werbebotschaften
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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
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