Bezirksamt sagt Riesenplakaten und fingierter Gerüstwerbung den Kampf an

Pressemitteilung vom 01.06.2022

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden Baugerüste an zentralen Lagen häufig für die Anbringung großformatiger Werbebotschaften genutzt. Für diese Form der Werbung ist eine Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Laut Berliner Bauordnung dürfen Baugerüstwerbungen nur im direkten Zusammenhang mit tatsächlichen Baumaßnahmen und dies für maximal sechs Monate erfolgen.

In der Praxis zeigt es sich nach den Erfahrungen des Bezirksamts immer wieder, dass Baustellen mit großflächiger Gerüstwerbung unnötig verzögert oder gar fingiert werden, um damit lukrative Werbeeinnahmen zu erzielen. Dieser Praxis soll nun verstärkt entgegen gewirkt werden.

Oliver Schruoffeneger, Stadtrat für Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen, ist dieses Vorgehen bereits länger ein Dorn im Auge:

bq. Gerade die großflächige Verhüllung von Wohngebäuden ist für mich nicht tolerierbar. Politisch habe ich bereits in der letzten Wahlperiode bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen darauf gedrängt diese Form der Baugerüstwerbung in der Bauordnung stark zu reglementieren.

Stadtentwicklungsstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein ergänzt, dass er die Thematik bei der aktuellen Novelle der Bauordnung aufgreifen will:

bq. Mir ist es ein Anliegen, dass Baustellen zügig umgesetzt werden und das Stadtbild nicht unnötig lange verschandelt wird. Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass gerade Charlottenburg-Wilmersdorf besonders unter den Riesenplakaten zu leiden hat. Wir wollen uns daher künftig gemeinsam das Thema genauer anschauen und im Bezirksamt über Kriterien für Baugerüstwerbung diskutieren.

Als ersten Schritt wollen die Stadträte die Zählweise des Werbezeitraums harmonisieren und praxisnäher fassen. Werbezeiträume für Sondernutzungen zukünftig nur monatsweise zugelassen. Eine tageweise Berechnung und Genehmigung der Werbezeiträume erfolgt nicht mehr.

Parallel werden derzeit Kriterien für Baugerüstwerbung erarbeitet, die im Sommer vom Bezirksamt beschlossen werden sollen und dann eine einheitliche und restriktive Genehmigungspraxis im Rahmen des bestehenden Rechts sichern werden.

Im Auftrag
Brühl