Bezirk erzielt Abwendungsvereinbarung für ein Grundstück im Milieuschutzgebiet

Nehringstraße

Das Grundstück „Nehringstraße 14"

Pressemitteilung vom 14.04.2022

Für das Grundstück Nehringstraße 14 hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Abwendungsvereinbarung erzielen können. Diese umfasst den bisher unbebauten Teil des Grundstücks und legt fest, dass im dort neu zu errichtenden Wohngebäude 30 Prozent der Geschossfläche für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum vorgesehen werden muss.
Aufgrund der Lage des Grundstücks im sozialen Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz“ prüfte der Bezirk die Ausübung des Vorkaufsrechts. Im Ergebnis wurde mit der Erwerberin eine Vereinbarung erzielt, die neben der Schaffung günstigen Wohnraums auch eine Bauverpflichtung innerhalb von sechs Jahren beinhaltet.

Es ist nach Kenntnis des Bezirks die erste Abwendungsvereinbarung, die im Land Berlin für ein unbebautes Grundstück erzielt werden konnte und außerdem die erste Abwendungsvereinbarung, die im Land Berlin seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgeschlossen wurde. Seit diesem Urteil ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten stark eingeschränkt.

Die Vereinbarung sorgt dafür, dass das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der sozialen Erhaltungsverordnung bebaut wird und bezahlbarer Wohnraum für verdrängungsgefährdete Mieter:innen bereitgestellt werden kann. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es nicht primär um den Erwerb der Grundstücke, sondern um die damit verfolgten städtebaulichen Ziele geht. Zudem kann der kommunale Haushalt entlastet werden, weil die städtebaulichen Ziele auch ohne einen Ankauf erreicht werden können.

Fabian Schmitz-Grethlein, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung:

bq. Der Abschluss dieser Abwendungsvereinbarung hat Signalwirkung: Trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom November vergangenen Jahres prüfen wir in allen Fällen eingehend unsere Möglichkeiten, die Erwerbenden durch den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu umfangreichen Schutzmaßnahmen zu verpflichten oder, wenn nötig, das Vorkaufsrecht auszuüben. So auch in der Nehringstraße 14. Hier hat die neue Eigentümerin des Grundstücks nach kooperativen Gesprächen mit dem Bezirksamt zugesichert, dass sie 30 Prozent geförderten Wohnraum auf den unbebauten Grundstücksteil entwickeln wird. Gerade in Milieuschutzgebieten können wir durch die Neuschaffung von preisgünstigem Wohnraum erreichen, dass die sozialen Nachbarschaften in Wohnquartieren erhalten bleiben, dass das Wohnungsangebot nachhaltig verbessert wird und dabei preiswerter Wohnraum für einkommensschwache Wohnungssuchende bereitgestellt wird, welche insbesondere durch Verdrängung gefährdet sind.

Im Auftrag
Farchmin