Notwendige Verlängerung der Fällsaison

Die Folgen eines Sturms.

Die Folgen eines Sturms.

Pressemitteilung vom 02.03.2022

Zahlreiche planmäßige Baumpflegemaßnahmen mussten aufgrund der drei schweren Sturmereignisse in den vergangenen Wochen verschoben werden. Einige der Maßnahmen, insbesondere Fällungen, konnten nicht wie geplant umfänglich bis zum 28. Februar 2022 erledigt werden. Die Verkehrssicherungspflicht in Grünanlagen hat oberste Priorität. Daher ist auf Wunsch des zuständigen Fachbereiches Grünflächen durch das Umwelt- und Naturschutzamt eine Ausnahme vom saisonalen Fäll- und Rodungsverbot für bis zu 87 Bäume, die nicht mehr verkehrssicher sind, erteilt worden.

“Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Gehölze nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar beseitigt werden. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Maßnahmen behördlich zugelassen beziehungsweise behördlich durchgeführt werden und wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.”

Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger:

bq. Dass bei einem Sturm im Winter auch unbelaubte Bäume umstürzten, zeigt zum einen, dass wir es mit orkanartigen Böen bzw. Stürmen zu tun hatten und zum anderen, dass die Wurzeln vieler Bäume durch die vorausgehenden trockenen Jahre bereits geschädigt waren. Der Bezirk hat einen großen Verlust an Bäumen erlitten und auch wenn diese nicht mehr zu retten sind, fällt es schwer, die Bäume zu fällen. Allerdings hat hier die Verkehrssicherung und somit die Sicherheit der Bürger:innen absolute Priorität. Diese Sicherheit gewährleistet der Fachbereich Grünflächen mit großer Verantwortung.

Im Auftrag
Farchmin