Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 4-76

Der Heidelberger Platz.

Der Heidelberger Platz.

Pressemitteilung vom 07.07.2021

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat in seiner Sitzung am Dienstag, 6. Juli 2021, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 4-76 für die nordwestlich des Heidelberger Platzes gelegenen Grundstücke Mecklenburgische Straße 23 – 24b und Forckenbeckstraße 1 im Ortsteil Schmargendorf beschlossen.
Für den stadträumlich bedeutenden Standort mit einer sehr guten verkehrlichen Anbindung an der Schnittstelle zwischen den Ortsteilen Schmargendorf und Wilmersdorf soll der Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine qualifizierte städtebauliche Weiterentwicklung schaffen. Geplant ist die Festsetzung eines gegliederten Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO. Weiteres Planungsziel ist die städtebauliche Arrondierung des Blockes durch eine straßenbegleitende Baukörperfestsetzung.
Die angestrebte städtebauliche Figur und die geplanten weiteren Festsetzungen zum zulässigen Maß der Nutzung sollen zu einer Harmonisierung der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung der Blockkante bei gleichzeitiger baulicher Fassung des Heidelberger Platzes führen.

Angrenzend an S-Bahngraben und Stadtautobahn ist auf dem Grundstück Mecklenburgische Straße 23 eine städtebauliche Akzentuierung durch eine im Vergleich zu den Nachbargrundstücken erhöhte Geschosszahl vorgesehen.
Die Öffentlichkeit wird im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches unterrichtet.

Im Auftrag
Farchmin