Ordnungsamt verlängert Fristen für Gewerbetreibende

Auch wenn Gewerbetreibende länger geschlossen hatten, erlischt ihre Betriebsgenehmigung nicht automatisch

Auch wenn Gewerbetreibende länger geschlossen hatten, erlischt ihre Betriebsgenehmigung derzeit nicht automatisch

Pressemitteilung vom 03.03.2021

Um pandemiebedingte Nachteile für Gewerbetreibende zu vermeiden, hat Arne Herz, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten entschieden, die Fristen für das Erlöschen von Gewerbeerlaubnissen bis zum 31. Dezember 2021 automatisch zu verlängern.

Einige gewerberechtliche Vorschriften regeln, dass bestimmte Gewerbeerlaubnisse erlöschen, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird (vgl. § 8 Satz 1 GastG, § 49 Abs. 2 GewO, § 22 Satz 1 ProstSchG und § 2 Abs. 5 S. 1 SpielhG). Da viele Gewerbetreibende pandemiebedingt seit 14. März 2020 über lange Zeiträume nicht oder nur eingeschränkt öffnen durften, hätte dies zur Folge, dass beispielsweise Kneipen, Clubs, Spielhallen und Prostitutionsstätten ihre Gewerbeerlaubnisse schon zum 14. März 2021 verlieren würden.

Arne Herz:

bq. Für die Gewerbetreibenden sind die langen Einschränkungen schon schlimm genug. Niemand hat es selbst verschuldet, dass der Betrieb über einen solchen langen Zeitraum geschlossen sein muss. Deswegen möchte ich durch die Verlängerung der Erlöschensfristen verhindern, dass diese Gewerbetreibende noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind. Sollten sich die Einschränkungen noch über das ganze Jahr erstrecken, dann wird diese Allgemeinverfügung selbstverständlich verlängert.

Der Inhalt der Allgemeinverfügung wirkt sofort.

Die Allgemeinverfügung steht auf der Internetseite des Bezirksamts.

Im Auftrag
Wostal