Öffnung der Spielplätze im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unter dringender Empfehlung der Einhaltung der Abstandsregelungen

Pressemitteilung vom 29.04.2020

Am 23. April haben sich die zwölf Bezirksbürgermeister*innen darauf verständigt, die Spielplätze ab dem 30. April 2020 sukzessive wieder zu öffnen.
In Charlottenburg-Wilmersdorf stehen Ihnen daher ab dem 30. April grundsätzlich alle Kinderspielplätze wieder zur Verfügung. Wir bitten Sie jedoch inständig, bei der Nutzung der Kinderspielplätze und der Spielelemente mit Ihren Kindern unbedingt auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu achten. Halten Sie sich bitte zum Schutz Ihrer Familien und auch aus Schutzinteresse gegenüber Dritten daran.

Folgende Kinderspielplätze, die wir derzeit noch nicht öffnen können, sind:

  • Kinderspielplatz Xantener Str. 3,
  • Kinderspielplatz Wielandstr. 10,
  • Kinderspielplatz Kissinger Platz und
  • Kinderspielplatz Pariser Str. 10.

Hier finden Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Kindertagesstätten- und Kinderspielplatzprogramms (KSSP) statt.

Wir möchten des Weiteren um Verständnis bitten, dass das Spielplatzgelände auf dem Karl-August-Platz während der Marktöffnung am Samstag in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr nicht geöffnet werden können. Für diesen Markt gibt es eine besondere Regulierung für die Besuchsströme der Marktnutzenden. Nach Beendigung des Marktes werden die Spielplätze wieder geöffnet und stehen zur Nutzung zur Verfügung.

Alternativ können in der Zeit des Marktes am Samstag folgende Kinderspielplätze genutzt werden:
  • Kinderspielplatz Sesenheimer Str. (Entfernung 150 Meter)
  • Kinderspielplatz Schillerstr. 108 / Herderstr. (Entfernung 500 Meter)
  • Kinderspielplatz Pestalozzistr./ Fritschestr. 52 (Entfernung 600 Meter).

Eine Übersicht über die Kinderspielplätze im Bezirk erhalten Sie auf unserer Internetseite: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/freiflaechen/spielpaetze/.

Natürlich gilt auch für diese Bereiche die entsprechende Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen.

Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei den Bolzplätzen um Sportanlagen handelt, die unter die Regelungen der Eindämmungsverordnung fallen und daher berlinweit noch nicht geöffnet werden.

Im Auftrag
Wirth