Sperrung sämtlicher öffentlich zugänglicher Spiel- und Bolzplätze durch Allgemeinverfügung der Amtsärztin

Pressemitteilung vom 20.03.2020

Aufgrund § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 ist durch die bezirkliche Amtsärztin eine Allgemeinverfügung ergangen, die ein Aufenthaltsverbot auf öffentlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie auf sämtlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen, die öffentlich zugänglich sind und sich auf Privatflächen befinden, beinhaltet.

Dieses Verbot gilt vom 21. März (morgen) und zunächst bis zum 19. April 2020.

Von allen Bürgerinnen und Bürgern ist nun verantwortungsvolles Handeln gefragt! Die getroffene Maßnahme hat die Zielsetzung, die von einer Corona-Infektion am härtesten getroffenen Risikogruppen wie Menschen höheren Alters und chronisch Kranke zu schützen. Dabei kommt es vor allem auch darauf an, dass der Erreger nicht unter Kindern übertragen wird, da bei ihnen eine Erkrankung oft nicht gleich erkennbar ist. Gegenüber dieser zwingenden Zielsetzung müssen persönliche Freiheiten zurückstehen.

Das Bezirksamt bittet Sie mit allem Nachdruck:
Befolgen Sie unbedingt dieses Verbot zum Schutz der besonders durch den Coronavirus bedrohten Menschen! Auch zu Ihrem eigenen Schutz: Bleiben Sie weitestgehend Zuhause!

Das Bezirksamt bittet Sie in diesem Zusammenhang um Verständnis und Unterstützung durch Befolgen des Verbots.

Bei Verdachtsfällen hinsichtlich einer Infektion oder zur Risikoabschätzung wenden Sie sich bitte an die bezirkliche Telefon-Hotline unter der 030 9029 16662 oder an die Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter der 030 90 28 28 28.

  • Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 IfSG

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Im Auftrag
Wirth