Mit dem Projekt „Baum sucht Grundstück zum Altwerden“ verschenkt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wieder 40 Jungbäume. Ab sofort können sich Grundstückeigentümer und -eigentümerinnen beim Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf für einen kostenfreien Baum bewerben.
Dieses Angebot richtet sich an Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die einem Stadtbild-Gestalter, Insektenfreund, CO 2 -Speicher, Wohlfühl- und Schattenspender einen Platz von mindestens 15 bis 20 Quadratmetern anbieten können.
Baum sucht Grundstück zum Altwerden
Bild: Jana Schwefler, KI generiert mithilfe von Google Gemini
Leitlinien für das Projekt "Baum sucht Grundstück zum Altwerden"
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Was ist der Zweck der Zuwendung?
Ziel der Kampagne ist es, durch Baumpflanzungen das Stadtklima zu verbessern und die urbane Biodiversität zu fördern. Als sogenannte Alleskönner fungieren Bäume als Sauerstoffproduzent, Schattenspender, Luftfilter, Lärmreduzierer, Nahrungsquelle und Erhohlungsoase für die gestressten Berliner*innen. Die geförderten Baumarten ertragen gut Sommerwärme und Trockenheit. Darüber hinaus gelten die gewählten Bäume als vogel- und insektenfreundliche Nährgehölze.
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Gegenstand der Förderung
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf übernimmt die Anlieferung der Bäume bis zum Pflanzloch sowie die Kosten für Baumpfahl und Bindematerial, die bei der fachgerechten Pflanzung durch einen vom Bezirk beauftragten Dienstleister entstehen.
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Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Grundstückeigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Charlottenburg-Wilmersdorfer sowie Kindergärten, Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
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Gibt es besondere Voraussetzungen?
- Die Baumpflanzung muss freiwillig und zusätzlich erfolgen, dies bedeutet, dass es keine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung nach der Berliner Baumschutzverordnung auf dem Grundstück geben darf.
- Ein geeigneter Baumstandort muss durch den/die Antragsteller*in durch Eintragung auf einer Karte oder einem beiliegenden Foto vorgeschlagen werden. Der ausgewählte Baumstandort sollte einen Platz von mindestens 15 bis 20 Quadratmeter aufweisen. Das Pflanzloch ist durch den/die Antragsteller*in vor Lieferung des Baumes in Eigenleistung auszuheben.
Das Umwelt- und Naturschutzamt prüft bei Erforderlichkeit die Eignung des Standorts für die jeweilige Baumart. Durch den Baum und die Baumpflanzung dürfen weder oberirdische noch unterirdische Leitungen sowie angrenzende Gebäude und Anlagen beeinträchtigt werden. Es gilt das Nachbarschaftsrecht bei der Anpflanzung des Baumes hinsichtlich der Abstandsregelungen zur Grundstücksgrenze (1,5 m bei mittelwüchsigen Bäumen und 3 m bei stark wachsenden Bäumen) zu beachten. Die Verantwortung für derartige Beeinträchtigungen liegt vollumfänglich bei dem/der Grundstückseigentümer*in. - Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem/der Grundstückseigentümer*in. Nach der Pflanzung gilt er/sie als Baumeigentümer*in.
- Der/Die Antragsteller*in ist verpflichtet, den Baum zu pflegen und zu erhalten. Hierzu gehört eine regelmäßige Wässerung gerade während der ersten Jahre nach der Pflanzung.
- Zur Dokumentation des Anwuchserfolgs verpflichtet sich der/die Grundstückseigentümer*in nach dem Ablauf von vier Jahren in der darauffolgenden Vegetationsperiode dem Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Foto des Baumes / der Bäume als Nachweis zu übersenden.
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Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt durch die für den/die Antragsteller*in kostenlose Lieferung des beantragten und bewilligten Baumes auf dem Privatgrundstück.
Geliefert werden nur Bäume, die aus der bereitgestellten Baumliste hervorgehen. Gepflanzt werden lediglich hochstämmige Laubbaumarten.
Es besteht kein Anspruch des/der Antragstellers/Antragstellerin gegenüber dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf auf Bewilligung oder Erhaltung der Bäume sowie auf die Pflanzung der gewählten Baumart. Bei Lieferschwierigkeiten oder ähnlichem bemüht sich der Bezirk um gleichwertigen Ersatz. -
Wie kann ich mich für einen Baum bewerben?
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Das Antragsformular kann weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden.
Das Antragformular muss ausgefüllt und unterschrieben sein. Bitte vergessen Sie nicht eine Karte bzw. ein Foto mit Markierung des zukünftigen Standortes mitzusenden.
Antragsformular "Baum sucht Grundstück zum Altwerden" Charlottenburg-Wilmersdorf 2026
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Antragsformular zum Projekt 'Baum sucht Grundstück'
DOCX-Dokument (67.4 kB) - Stand: März 2026
Transparenz- und Informationspflichten gem. Art. 13, 14 DSGVO Kampagne: Baum sucht Grundstück zum Altwerden
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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf Rudolf-Mosse Straße 9 14197 Berlin
Ihre Nachricht an das Projekt -
Wie lauten die Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten?
Alexander Hoffmeier
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Ihre Nachricht an den Datenschutzbeauftragten -
Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre Daten, damit wir Ihren gestellten Antrag für einen Baum prüfen und eine Entscheidung über einen Positiv- oder Negativbescheid treffen können. Weiterhin können wir Sie so bei Fragen, zur Überprüfung des Baumstandorts sowie ggf. zur Mitteilung des Antragsergebnisses kontaktieren.
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Nach welcher Rechtsgrundlage und welche Daten werden verarbeitet?
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO – Datenverarbeitung nach Abgabe Ihres Einverständnisses
Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:
Namens-, Adress- und Kontaktdaten -
An wen geben wir Ihre Daten weiter?
Ihre Daten werden an die Projektarbeiter*innen und den Dienstleiter (Baumschulen) übermittelt: Bis zum Abschluss des Förderungsbescheides werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Daten werden aktiv in kein Drittland übermittelt. -
Muss ich meine personenbezogenen Daten bereitstellen?
Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Angabe der Daten ist für den Vertragsabschluss jedoch erforderlich ist. Sollten Sie Ihre Daten nicht angeben, dann führt dies dazu, dass wir Ihren Antrag nicht genehmigen können.
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Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern Ihre Daten bis zum Ablauf der Pflanzaktion und Nachweis des Anwuchserfolgs, längstens bis zum 31.12.2030.
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Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Ihren Widerruf richten Sie bitte an die oben angegebene postalische Adresse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung oder per E-Mail