29.10.2014 StadtQM
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich den B-Plan V-83 an den geänderten städtebaulichen Vertrag anzupassen und hierfür einen entsprechenden Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren zu fassen. Insbesondere sind im B-Plan V-83 die ursprünglich vorgesehenen Höhen der beiden Hochhäuser entsprechend der geänderten Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages anzupassen. Zur Sicherung der baulichen Planungshoheit ist zudem eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.
Begründung:
Die Vorgaben von Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag stehen im Widerspruch zueinander, so dass ein dringendes planerisches Erfordernis besteht, dem durch eine Änderung des B-Plans Rechnung getragen wird.
BVV 29.10.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich den B-Plan V-83 an den geänderten städtebaulichen Vertrag anzupassen und hierfür einen entsprechenden Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren zu fassen. Insbesondere sind im B-Plan V-83 die ursprünglich vorgesehenen Höhen der beiden Hochhäuser entsprechend der geänderten Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages anzupassen. Zur Sicherung der baulichen Planungshoheit ist zudem eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.
Begründung:
Die Vorgaben von Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag stehen im Widerspruch zueinander, so dass ein dringendes planerisches Erfordernis besteht, dem durch eine Änderung des B-Plans Rechnung getragen wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.03.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 22.04.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.04.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.