Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen
Gremium: Umwelt, Verkehr und Wohnen
Datum: Di, 19.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2     Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung      
Ö 3     Verkehrsgutachten Knotenpunkt BAB 100      
Ö 4     Landschaftsschutz für das Gleisdreieck-Wäldchen  
Enthält Anlagen
DS/1186/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

Begründung:

 

Da das Gleisdreieck fast ausschließlich zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört, hat dieser die Belange des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen zu vertreten. Das Wäldchen wurde vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor einigen Jahren mit einem Zaun eingefasst, da dieses als schutzwürdig eingestuft und vor Beschädigung durch Spaziergänger und auslaufende Hunde bewahrt werden sollte. Seit Jahren ist bekannt, dass das Wäldchen u.a. für Bodenbrüter ein wertvoller Schutzraum ist. Es handelt sich demnach um einen besonders empfindlichen Landschaftsteil.

 

Am 10.2.09 wurde von GRÜN BERLIN mitgeteilt man plane den Zaun in den nächsten Wochen zu entfernen.
Mit der Entfernung des Zauns besteht die Gefahr, dass Bodenbrüter und der entstandene Biotopverbund massiv durch die plötzliche Zugänglichkeit für Spaziergänger und Hunde bedroht werden würden.

 

In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 

Ein dauerhafter Schutz für das Wäldchen auf dem Gelände des Gleisdreiecks ist daher nur durch die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes an dieser Stelle zu gewährleisten.

 

 

BVV 25.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

 

UMV 31.03.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass „das Wäldchen“ auf dem Gelände des Parks Gleisdreieck gemäß §20 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 23 NatSchGBln zur einstweiligen Sicherstellung ein Veränderungsverbot verhängt wird.

Der zuständige Fachausschuss ist über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

16.12.09 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

 

UmwVerk 19.01.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    25.03.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.17 - überwiesen
   
   
    31.03.2009 - Umwelt, Verkehr und Wohnen
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    29.04.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
   
    23.09.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 14.22 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
   
    16.12.2009 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.10 - überwiesen
   
   
    27.01.2010 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
N 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6     Fußgängerquerung der Bergmannstr. in Höhe der Friesenstr.  
Enthält Anlagen
DS/1503/III  
Ö 7     Prioritäten setzen! Hier: Einsparungen im Grünflächenamt  
Enthält Anlagen
DS/1504/III  
Ö 8     Parken vor der East-Side-Gallery (Der WirtA empf., die DS anzunehmen)  
Enthält Anlagen
DS/1512/III  
Ö 9     Baustelle in der Oranienstrasse  
Enthält Anlagen
DS/1538/III  
Ö 10     Baumpflanzungen im Bezirk 2009  
Enthält Anlagen
DS/1539/III  
Ö 11     Parkplätze für die Diakonie  
Enthält Anlagen
DS/1543/III  
Ö 12     Runder Tisch "Fanny-Hensel-Kiez"  
Enthält Anlagen
DS/1574/III  
Ö 13     Baumaßnahmen im Görlitzer Park      
Ö 14     Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 15     Verschiedenes      
               
 
 

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