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Drucksache - DS/1512/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des
instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen
verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen
profitieren. Begründung: Die
East-Side-Gallery wurde durch die Instandsetzung zu neuem Glanz versetzt und
ist ein Ort des Gedenkens und des Erinnerns. Dieses Denkmal genießt einen hohen
Stellenwert, was die hohe Zahl von Besuchern aus aller Welt belegt. Die bunte
Mischung von Farbe und Größe der parkenden Fahrzeuge entlang der
East-Side-Gallery verzerrt das Bild des Denkmals und somit auch die durchaus
erstrebenswerte Wirkung des Mahnens an die Menschheit gegen Diktatur und
Abschottung sowie für Freiheit und Gerechtigkeit. Durch
geeignete bauliche Maßnahmen entlang des Fahrradstreifens kann das Parken von
Fahrzeugen verhindert werden und damit ein unverzerrtes Bild und entsprechende
Würdigung für das Denkmal erreicht werden. Private
Fahrzeuge und Busse von Berlin-Besuchern können die gegenüber liegende
Straßenseite oder den Parkplatz benutzen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Wirtschaft, Bürgerdienste und
Ordnungsamt, sowie Umwelt, Verkehr und Wohnen (ff). Wirt
03.12.09 Der
Ausschuss empfiehlt dem ff Ausschuss UMV, der BVV zu empfehlen, die Drucksache
anzunehmen. UmwVerk 19.01.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des
instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen
verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen
profitieren. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass entlang des
instandgesetzten Denkmals der East-Side-Gallery das Parken von Fahrzeugen
verhindert wird. Vom frei werdenden Platz sollen FußgängerInnen profitieren. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage ! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr, PHI ff. überwiesen. PHI
29.06.10 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. BVV
30.06.10 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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