Drucksache - DS/1503/III  

 
 
Betreff: Fußgängerquerung der Bergmannstr. in Höhe der Friesenstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hübsch, UweBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
01.12.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
19.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
16.02.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 25.11.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt umgehend den roten Fahrbahnbelag auf dem Fahrradweg zu entfernen, und die Situation derart umzubauen oder umzugestalten, dass Fußgänger sicher den Fahrradweg kreuzen können.

 

Begründung:

 

Die sichere Überquerung des Fahrradweges durch Fußgänger war anliegen der Petenten. Dieser nun rot markierte und mit dem Fahrradsymbol versehene Streifen des Fahrradweges befindet sich kurz vor einer Lichtzeichenanlage. Nach der jetzigen Markierung, verhält sich der Fahrradfahrer richtig, wenn er auf diesem Weg zur Lichtzeichenanlage fährt, dort bei für ihn roter Schaltung stehen bleibt und somit dem Fußgänger die Querungsmöglichkeit nimmt. Ist die Lichtzeichenanlage für ihn grün, so genießt er gegenüber dem Fußgänger Vorfahrt. Wann soll der Fußgänger queren?

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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