Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße/Ecke Tabor
Straße ein Fußgängerübergang angelegt werden kann. Der BVV ist bis Februar 2008
zu berichten.
12.12.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße/Ecke Tabor
Straße ein Fußgängerübergang angelegt werden kann. Der BVV ist bis Februar 2008
zu berichten.
Anlage:
Eingabe
vom 05.11.2007
17.06.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache 0555/III „Fußgängerübergang
in der Schlesischen Straße / Ecke Taborstraße“folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt
wird beauftragt, zu prüfen, ob auf der Schlesischen Straße / Ecke Taborstraße
ein Fußgängerübergang angelegt werden kann.“
Hierzu ist zu berichten:
Die Schlesische Straße gehört zum Straßenhauptnetz und
damit in die straßenverkehrsbehörd-liche Zuständigkeit der Verkehrslenkung
Berlin.
An
einem Ortstermin am 03.04.2008 wurde im Einvernehmen aller fachlich Beteiligten
der Errichtung einer Mittelinsel in der Schlesischen Straße im Verlauf des
westlichen Gehweges Taborstraße zugestimmt.
Damit
würde sich die Querungsmöglichkeit der Schlesischen Straße an dieser Stelle
wesentlich verbessern.
Die
Finanzierung erfolgt aus dem FGÜ-Programm der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung voraussichtlich noch in 2008, die Umsetzung erfolgt durch das
Tiefbauamt.
Wir bitten, den Beschluss damit
als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlagen: StVO und BerlStrG
Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine
Berlin, den 11.06.2008
Dr. Franz Schulz Jutta
Kalepky
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
BVV
25.06.08
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen
überwiesen
01.07.08.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.