Drucksache - 0816/XX  

 
 
Betreff: Anschaffung von öffentlichen Luftpumpstationen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
24.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
22.10.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.12.2018 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Anschaffung und Einrichtung von mindestens sechs öffentlichen Luftpumpstationen für Tempelhof-Schöneberg zu prüfen, wobei jeder bezirkliche Ortsteil von mindestens einer Station bedacht werden soll.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat den Wunsch der BVV geprüft. Leider lässt sich mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sowie Personalbestand der Betrieb und die Wartung von Luftpumpstationen entsprechend der Kosten- und Leistungsrechnung im Straßen- und Grünflächenamt nicht umsetzen.

Analog treffen diese Sachverhalte auch auf die Serviceeinheit Facility Management im Zusammenhang mit den bezirklichen Gebäuden/Grundstücken zu. Hier liegt ebenso weder eine Finanzierung vor, noch sind die personellen Ressourcen vorhanden, um Betrieb und Wartung der Anlagen sicherzustellen.

Um dem Anliegen im Sinne der Verkehrswende Rechnung zu tragen, hat das Bezirksamt auch die BVG gebeten zu prüfen, ob sie sich die Einrichtung von Luftpumpstationen z.B. an ihren Yelbi-Stationen oder größeren Umsteigebahnhöfen vorstellen kann.

Das Bezirksamt erhielt folgende Antwort:

"Wir können gut verstehen, dass öffentliche Luftpumpstationen gerne als zusätzliches Serviceangebot genutzt werden möchten. Allerdings haben wir bestimmte Kriterien, nach denen wir unsere Jelbi-Stationen betreiben. Wir möchten den parkenden Verkehr auf den Jelbi-Stationen organisieren um eine komfortable Umsteigesituation zu schaffen.

Leider haben wir keine zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten diese Servicetools an unseren Stationen und Umsteigebahnhöfen einzurichten. Erschwerend kommt hinzu, dass wir auf öffentlichem Straßenland keine Einbauten vornehmen dürfen."

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 
 

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