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Parkraumbewirtschaftung
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Parkzonen im Bezirk erfahren, wie Sie Vignetten und Ausnahmegenehmigungen beantragen können. Weitere Informationen
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Als eine von zwölf unteren Straßenverkehrsbehörden ist die Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg Teil des Straßen- und Grünflächenamtes.
Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Einzelfallprüfungen sichergestellt.
Die Mitarbeitenden der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind zuständig für Anordnungen gemäß § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung), die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen).
Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehrsmanagement zuständig.
Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde, dem Fachbereich Straßen, und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.
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