„Ein wichtiger Schritt für Berlin“ – Wissenschaftssenatorin begrüßt Fortschritt bei Umsatzsteuer-Frage für Forschungseinrichtungen und Universitäten

Pressemitteilung vom 18.11.2022

Bei der Regelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§2b UStG) bahnt sich eine vorläufige Lösung an, mit der steuerrechtliche Belastungen von Forschungskooperationen und gemeinsamen Berufungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch einmal aufgeschoben werden.

Nach Informationen aus dem Bundesforschungsministerium soll die Übergangsfrist bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis Ende 2024 verlängert werden. Das hätte unmittelbare und positive Auswirkungen für die Hochschulen und die rund 70 außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Berlin.

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote: „Eine solche Übergangslösung ist ein wichtiger Schritt für Berlin. Wir gewinnen dadurch wertvolle Zeit, um eine tragfähige Lösung zu finden, die gut für den Wissenschaftsbetrieb ist. Wir brauchen mehr Kooperationen, um die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Das gilt auch für die Gewinnung exzellenter Forscher:innen an Hochschulen und Forschungsinstituten, zum Beispiel über gemeinsame Professuren. Diese kommen dabei nicht nur der Forschung, sondern auch der Lehre zu Gute. Wir haben uns in Berlin gemeinsam dafür stark gemacht, vermeidbare Gefahren für den Wissenschaftsstandort aus der Anwendung von Umsatzsteuerrecht abzuwenden. Ich danke der Bundesforschungsministerin, dass sie sich dafür einsetzt. Nun gilt es, auf allen Ebenen dafür zu werben, dass der Bundestag diesen Vorschlag aufgreift und zeitnah umsetzt.“

Ohne eine Verlängerung der Übergangsfrist kämen auf die Berliner Forschungsinstitute und Hochschulen ab Anfang 2023 hohe Kosten in Bereich von mehreren Millionen Euro zu.

Diese Kosten entstehen vor allem bei Kooperationen zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, die zum Beispiel gemeinsam Forschungsgeräte anschaffen und nutzen oder gemeinsame Berufungen durchführen. Bei der gemeinsamen Berufung von Professor:innen übernehmen die außeruniversitären Institute einen Großteil der Kosten für Gehalt und Ausstattung. Bislang wurde auf solche Berufungen nach dem sogenannten „Berliner Modell“ keine Umsatzsteuer erhoben. Die erfolgreichen gemeinsamen Bemühungen der letzten Jahre, der Versäulung des Wissenschaftssystems entgegenzuwirken, würden durch eine Umsatzbesteuerung konterkariert.