Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI sind Angebote zur Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen. Sie unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und damit die Pflegepersonen zu entlasten. Sie sollen dazu beitragen, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Jedem Pflegebedürftigen, der zu Hause gepflegt wird, steht nach § 45b SGB XI der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung. Dieser kann unter anderem für die Nutzung der vom Land Berlin anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Die Angebote benötigen für ihre Tätigkeit eine Anerkennung durch das Land Berlin. Die Voraussetzungen dafür sind in der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO) geregelt.
Pflegeunterstützungsverordnung – PuVO