Leistungen und Qualität

Viel Arbeit!

Die Leistungen der Pflegeheime sind im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI festgehalten. Die Heimentgelte werden in der Regel für ein Jahr vereinbart.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wacht im Auftrag der Pflegekassen über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft die Einhaltung des Wohnteilhabegesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen.

Weiterführende Links

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Pflege

Ansprechpartnerin:

Kirsten Strümpel