Die Berliner Verfassung gibt dem Senat die Aufgabe, eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur sicherzustellen. Berlinerinnen und Berlinern mit Pflegebedarf soll es möglich sein, trotz Einschränkungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Zur pflegerischen Infrastruktur gehört neben den ambulanten Diensten, den Pflegewohngemeinschaften, den Tagespflegestätten sowie den stationären Einrichtungen auch ein umfassendes Netz an pflegeflankierenden Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
Die pflegerische Versorgung der wachsenden Gruppe pflegebedürftiger Menschen ist mit Herausforderungen konfrontiert. Die soziale Pflegeversicherung steht vor beträchtlichen Finanzproblemen. Die durch die pflegebedürftigen Menschen selbst zu tragenden Kosten sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Pflegedienste und Pflegeheime suchen berlin- und bundesweit dringend qualifiziertes Personal, um eine gute Versorgung aufrechterhalten zu können. Strategien und Angebote zur Prävention von Pflegebedürftigkeit sind nicht im erforderlichen Maße entwickelt.
Diese Herausforderungen können die an der Pflege beteiligten Akteurinnen und Akteure – Land, Bezirke, Pflegekassen und Leistungserbringer – nur gemeinsam erfolgreich bewältigen. Die Zusammenarbeit dieser Akteurinnen und Akteure stellt sich jedoch nicht von selbst ein, sondern muss fortlaufend organisiert werden. Mit der Landespflegestrukturplanung hat der Berliner Senat 2021 einen Rahmen für die erfolgreiche Zusammenarbeit auf Landesebene geschaffen.