(Teilstationäre) Tages- und Nachtpflege

Pflegehelfer hilft beim Abtrocknen des Rückens

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sind teilstationäre Einrichtungen, in denen sich pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts aufhalten und betreut werden. Während des Aufenthaltes erhalten die Pflegebedürftigen alle notwendigen Leistungen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung sowie der Verpflegung. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Jede Tages- und Nachtpflege hat feste Tagessätze. Die Beträge sind mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger ausgehandelt.

Die für Pflege zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht weitere Informationen zur Tages- und Nachtpflege.

Pauschalförderung

Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege erhalten eine Pauschale in Höhe von jährlich 511,00 Euro pro Platz für die nachgewiesenen gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen. Durch diese Pauschale wird das durch die Bewohnerinnen und Bewohner zu zahlende Investitionsentgelt gemindert.

Den Antrag können Sie bei der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung für Pflege abfordern. Aus technischen Gründen kann das Formular derzeit noch nicht online abgerufen werden.

Antrag auf Pauschalförderung für die Tages- und Nachtpflege abfordern