Rehabilitation
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sollen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall vorbeugen oder beseitigen. Leistungsträger sind in der Regel die Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Versorgungsämter und Krankenkassen. Weitere Informationen zur Rehabilitation mit Hinweisen zu Voraussetzungen für die Beantragung der Leistung sowie zuständigen Ärzten und Reha-Einrichtungen bietet die folgende Seite:
Informationen zur medizinischen Rehabilitation
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3140
- E-Mail an die Abteilung Pflege senden