Tages- und Nachtpflege

Eine Pflegerin frühstückt gemeinsam mit einer Seniorin

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die Pflege und Betreuung erfolgt in einem anregenden Umfeld. Bei gemeinsamen Beschäftigungsangeboten und Mahlzeiten können soziale Kontakte geschlossen werden. Pflegende Angehörige können so entlastet werden und haben die Möglichkeit, eigenen Aktivitäten oder ihrer Berufstätigkeit nachzugehen.

Leistungsbeträge für Tagespflege und Nachtpflege

Pflegegrad Leistungsbetrag
1 0 €
2 721 €
3 1.357 €
4 1.685 €
5 2.085 €

Die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung sowie die Fahrtkosten werden von der Pflegekasse übernommen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen oder über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.

Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel wochentags zwischen 8 und 17 Uhr geöffnet. Es gibt die Möglichkeit, Tagespflege auch halbtags oder an einzelnen Wochentagen in Anspruch zu nehmen. Manche Einrichtungen sind auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Seit 2020 gibt es eine Nachtpflegeeinrichtung mit acht Plätzen in der Wulkower Straße 4 in 12683 Berlin.

Einrichtungssuche:

Weitere Informationen:

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Pflege

Ansprechpartner:

Gillian Schöne