Pflegegrad | Leistungsbetrag |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 721 € |
3 | 1.357 € |
4 | 1.685 € |
5 | 2.085 € |
Die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung sowie die Fahrtkosten werden von der Pflegekasse übernommen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen oder über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen.