Die Abteilung Pflege in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Die Abteilung Pflege in Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen - Die Abteilung Pflege stellt sich vor

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Abteilung Pflege der für Pflege zuständigen Senatsverwaltung.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Pflege beschäftigen sich mit vielen unterschiedlichen Aufgaben des Landes Berlin in der Pflege. Es geht darum, dass alle Menschen, die Pflege brauchen, schnell die für sie erforderliche Unterstützung in guter Qualität finden. Dazu gehört auch, dass Pflegende sich darüber informieren können, wo sie Rat und Hilfe bekommen. Schließlich befasst sich die Abteilung auch mit Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegestätten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Hospizen.

Die Abteilung Pflege informiert über die wichtigsten, in Berlin geltenden gesetzlichen Regelungen für die pflegerische Versorgung. Informiert wird auch über die Arbeit des Landespflegeausschusses, in dem die verschiedensten Akteurinnen und Akteure der Berliner Pflege zusammenarbeiten, und über die Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird Auskunft zum Stand der großen pflegepolitischen Vorhaben des Berliner Senats gegeben: der Verwirklichung einer Landespflegestrukturplanung, dem Projekt Pflege 4.0 (Digitalisierung) zur vernetzten Versorgung hochaltriger Menschen und dem Berliner Pakt für die Pflege (Ausweitung der Ausbildung, Fachkräftesicherung).

Zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürger gehören auch Informationen zur Ausbildung in den Pflegeberufen. Pflegekräfte und solche, die es werden wollen, finden Hinweise auf Karrierechancen in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Pflegeberufe. Auch Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen können sich über aktuelle Regelungen, Möglichkeiten und Angebote rund um die neue Pflegeausbildung in Berlin informieren.

Für Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege setzt sich das „Berliner Bündnis für Pflege“ ein. Es ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Partnerinnen und Partnern, die für die Arbeit zu diesem Thema fünf Handlungsfelder definiert haben. Dazu gehört beispielsweise, die Anreize für die Ausbildung und für die Arbeit in der Pflege zu steigern und Angebote zu erweitern.

Pflegebedürftigkeit und die Qualität der Angebote auch für pflegende An- und Zugehörige auf dem Pflegemarkt sind zentrale politische Themen unserer Gesellschaft. Jeder Mensch kann selbst oder durch Angehörige betroffen sein.
Ein wichtiges Ziel der Pflegeabteilung ist es, über Themen wie „Pflege zu Hause“, „Pflege in Wohngemeinschaften“ und „Pflege im Pflegeheim“ zu informieren. Berliner Beratungsangebote werden erklärt und aufgelistet. Dazu gehören in erster Linie die Berliner Pflegestützpunkte, aber auch weitere Beratungsstellen. Darunter befinden sich auch solche, die sich an Personengruppen richten, wie zum Beispiel an Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Demenz oder auch Eltern pflegebedürftiger Kinder. Für Beschwerden in der Pflege wird auf die Pflegebeauftragte des Landes Berlin hingewiesen.
Über unseren Service-Bereich können Sie aktuelle Publikationen abrufen und herunterladen. Hier finden Sie auch Informationen zum Berliner Sozialrecht, die wichtigsten Berichte und Statistiken zur Pflege in Berlin, wie zum Beispiel zum Landespflegeplan, zu pflegerelevanten Merkmalen bezüglich Entwicklung und Ist-Stand in der Berliner Bevölkerung sowie zum Hospiz- und Palliativkonzept für das Land Berlin.

Der Hinweis auf den „Pflegelotsen“ soll die Suche der Bürgerinnen und Bürger nach passenden Pflegeangeboten in Berlin erleichtern. Die Neuigkeiten und Auskünfte zur Einrichtungssuche, zu Vertragsangelegenheiten, Vergütungsformen, Förderungen und Investitionskosten dienen der Information sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Fachöffentlichkeit.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

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