Unter dem Motto “Draußen spielt das Leben – wir bringen Sie hin” bieten die Berliner Mobilitätshilfedienste seit mehr als 20 Jahren in allen Berliner Bezirken Begleitdienste und Rollstuhlschiebedienste für ältere Menschen (ab 60 Jahren) mit Mobilitätseinschränkungen an, die ihre Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen können. Blindenführungen und Treppentransporte (Beförderung im Rollstuhl aus einer Wohnung ohne Fahrstuhl mit Treppensteigegerät) gehören ebenfalls zu den Angeboten der Mobilitätshilfedienste.
Ziele der Mobilitätshilfedienste
Ziel der Arbeit der Mobilitätshilfedienste ist,- mobilitätsbeeinträchtigten älteren Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen,
- ihre Mobilität zu erhalten bzw. zu fördern und
- sie an andere Versorgungs- und Beratungsangebote (insbesondere ambulante Pflegedienste und Berliner Pflegestützpunkte) heranzuführen.
Auf diese Weise soll der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt und die Inanspruchnahme vollstationärer Pflege und Krankenhäuser soweit wie möglich hinausgezögert werden. Die Mobilitätshilfedienste werden von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung mit Landesmitteln gefördert.
- aktuelle Informationen zu den Mobilitätshilfediensten von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung
- weitere Informationen zu den Berliner Pflegestützpunkten
Kosten für die Inanspruchnahme der Mobilitätshilfedienste
- Bei der Inanspruchnahme der Dienste fällt eine jährliche Eigenbeteiligung in Form einer Verwaltungspauschale in Höhe von 80 Euro jährlich oder 40 Euro halbjährlich an.
- Wer Anspruch auf Grundsicherung im Alter, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II hat und/oder dieses durch den berlinpass belegen kann, braucht nur einen um die Hälfte verminderten Beitrag zu zahlen in Höhe von 40 Euro kalenderjährlich oder 20 Euro kalenderhalbjährlich.
- Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes zahlen einen verminderten Beitrag in Höhe von 60 Euro kalenderjährlich oder 30 Euro kalenderhalbjährlich.
- Ohne Zahlung einer Halbjahres-/Jahresgebühr kostet ein einzelner Einsatz (bis zu zwei Stunden) fünf Euro.