Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Infos für Pflege-Auszubildende und solche, die es werden wollen

Fast alle Menschen sind irgendwann in ihrem Leben auf professionelle Hilfe angewiesen.
Damit es Menschen jeden Alters körperlich und psychisch gut geht, braucht es Pflegefachkräfte und Auszubildende – wie Dich!
Seit 2020 gibt es die neue Pflegeausbildung: Die bisher getrennten Berufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einem neuen, generalistischen Pflegeberuf zusammengeführt: Der neue Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist EU-weit anerkannt und ermöglicht grundsätzlich eine Berufstätigkeit in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung. Personen mit Abschluss können in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für die Ausbildung zur Pflegefachkraft
- Du übernimmst verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeiten.
- Du hast Kontakt zu vielen verschiedenen Menschen. So wird Deine Arbeit nie langweilig.
- Du bekommst direktes Feedback für Deine Arbeit: Lächeln, freundliche Worte, manchmal auch Kritik.
- Durch vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Dir Karrierewege mit Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege offen.
- Der Berufsabschluss ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt.
- Du erlernst einen Beruf mit sicherer Jobperspektive und erhältst eine gute Ausbildungsvergütung.
Zugangsvoraussetzungen
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Voraussetzungen:
- Mittlere Reife oder gleichwertiger Schulabschluss
oder - Berufsbildungsreife und 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder - Berufsbildungsreife und abgeschlossene mind. 1-jährige Ausbildung in der Pflegehilfe
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Sprachniveau B2 bei ausländischem Schulabschluss
Vergütung:
- Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung
Das solltest Du mitbringen:
- Gespür für die Bedürfnisse anderer Menschen
- Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt
- Keine Scheu vor engem Kontakt mit Menschen
- Bereitschaft, in wechselnden Schichten zu arbeiten
Ablauf
Während der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft lernst Du die Praxis in Pflegeeinrichtungen aller Versorgungsbereiche der Pflege kennen – von der Kinderkrankenpflege über die Kranken- und Gesundheitspflege, die Pflege von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen bis zur Altenpflege. Dabei erhältst Du eine fundierte Ausbildung an einer Pflegeschule. Nach der bestandenen Abschlussprüfung kannst Du als Pflegefachkraft in allen Bereichen der Pflege arbeiten.
Pflege kann man auch studieren
Du möchtest beides: Praktische Ausbildung und Studium? Mit einem primärqualifizierenden Pflegestudium erhältst Du einen international anerkannten akademischen Grad (B.A. oder B.Sc.) und gleichzeitig die staatliche Berufszulassung im Gesundheitsfachberuf “Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Du kannst dann sowohl qualifiziert pflegen als auch aktuelles pflege-wissenschaftliches Wissen in die Praxis tragen.
- Dauer: mindestens 6 Semester
- Zugangsvoraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife
- Abschluss: Pflegefachfrau / Pflegefachmann B.A. oder B.Sc.
- Verkürztes Studium: Wenn Du schon examinierte Pflegefachkraft bist, kann sich das Studium auf Antrag verkürzen.
Förderprogramme für die Pflegeausbildung
Förderung der Umschulung und Weiterbildung zur Pflegefachkraft
Viele Menschen entscheiden sich erst in der mittleren Lebensphase für einen Beruf in der Pflege und streben eine Ausbildung zur Pflegefachperson an. Für diese Menschen kann die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Rahmen- einer durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten beruflichen Weiterbildung (Umschulung) oder als
- BA-geförderte Ausbildung (ehemals berufsbegleitend) erfolgen.
Das Faltblatt informiert über die Möglichkeiten der Förderung von Pflegeausbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Druckexmplare können unter der E-Mail-Adresse info@arbeitgestaltengmbh.de bestellt werden.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Abteilung Pflege
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-3140
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff
- Tel.:
- (030) 2803208-6
- Fax:
- (030) 2803208-89
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