Ambulante Pflege

Altenpflegerin beim Hausbesuch einer Patientin

Ambulante Pflegedienste unterstützen den Verbleib von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause, indem sie im Bedarfsfall die pflegerische Versorgung sichern und den Alltag durch Hilfe im Haushalt erleichtern. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn diese Hilfen nicht leisten können oder die Betroffenen die professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst bevorzugen.

Umfang der ambulanten Pflege

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuungsmaßnahmen (als Pflegesachleistung)
  • Beratung in Fragen zum Leistungsangebot und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (bei karitativen Sozialstationen)
  • weitere Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Begleitdienste, Mittagstisch)

Abrechnung der ambulanten Pflege

Die Abrechnung der ambulanten Pflege kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem gegenüber wem (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger) ein Anspruch auf Leistungen besteht, mit wem ein Vertrag abgeschlossen wurde und damit über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll bzw. kann.

Die größten Pflegedienste sind meist die Sozialstationen in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege. Daneben gibt es eine große Anzahl privater Pflegedienste unterschiedlicher Größe. Die Zahl der Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag für den Bereich der Pflegeversicherung abgeschlossen haben, schwankt durch Zu- und Abgänge laufend. Insgesamt verfügt Berlin aber über ein regional gut ausgebautes Angebot.

Die Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nach auf der Basis von Leistungskomplexen. Diese sind für alle Anbieter verbindlich.

Informationen, Beratung und Vermittlungshilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten die zuständigen Pflegekassen und die Pflegestützpunkte in Berlin. Darüber hinaus stehen die bezirklichen Sozialämter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Für die Qualitätsüberwachung der ambulanten Pflege zuständige Behörden

Der Medizinische Dienst wacht über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen.
Bei betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen prüft die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Sozailes die Einhaltung des Wohnteilhabegesetzes. Die nach §§ 14 und 33 Abs.1 Wohnteilhabegesetz vorgeschriebenen Meldungen von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen an die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales können die Leistungserbringer hier vornehmen.

Hinweise zum Umgang mit organisatorischen, vertraglichen und inhaltlichen Problemen mit dem Pflegedienst und zu Ansprechpartnern bei Beschwerden gibt es auf der Seite “Beschwerden”.