Die Abrechnung der ambulanten Pflege kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem gegenüber wem (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger) ein Anspruch auf Leistungen besteht, mit wem ein Vertrag abgeschlossen wurde und damit über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll bzw. kann.
Die größten Pflegedienste sind meist die Sozialstationen in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege. Daneben gibt es eine große Anzahl privater Pflegedienste unterschiedlicher Größe. Die Zahl der Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag für den Bereich der Pflegeversicherung abgeschlossen haben, schwankt durch Zu- und Abgänge laufend. Insgesamt verfügt Berlin aber über ein regional gut ausgebautes Angebot.
Die Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nach auf der Basis von Leistungskomplexen. Diese sind für alle Anbieter verbindlich.
Informationen, Beratung und Vermittlungshilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten die zuständigen Pflegekassen und die Pflegestützpunkte in Berlin. Darüber hinaus stehen die bezirklichen Sozialämter als Ansprechpartner zur Verfügung.