Anlaufstellen bei Beschwerden im Pflegebereich

Eine Frau hält hinter ihrem Rücken ein Schild mit der Aufschrift 'Ich brauche Hilfe'

Pflege ist ein sensibler Bereich, in dem es leicht zu Konflikten kommen kann. Ob ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder betreute Wohngemeinschaft: Betroffene und Angehörige werden organisatorische, vertragliche und inhaltliche Probleme sowie Beschwerden normalerweise erst einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen. Wenn aber nach angemessener Zeit keine Veränderung eintritt, Unterstützung bei der Lösung des Konfliktes benötigt wird oder gar unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sollten die Betroffenen nicht zögern, sich Hilfe zu holen.

Beschwerden über ambulante Pflegedienste

Eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen mit ambulanten Pflegediensten ist die Beratungs- und Beschwerdestelle des Diakonischen Werkes Stadtmitte Berlin e.V.
Pflege in Not des Diakonischen Werks Stadtmitte e. V.

Je nach Thema kann auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Bei Vertragsverstößen, Pflegemängeln und Pflegefehlern sowie Problemen mit der Abrechnung sollte die Pflegekasse informiert werden; falls die/der Betroffene Sozialhilfeempfänger/in ist, auch das zuständige Sozialamt. Die Pflegekasse wird gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen Gutachter beauftragen, eine anlassbezogene Qualitätsprüfung des Pflegedienstes vorzunehmen.

Beschwerden zu Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften

Mit Beschwerden zu Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften können sich Bewohnerinnen und Bewohner, Nutzerinnen und Nutzer, Bewohnervertretung, Wohngemeinschaftsvertretung, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sonstige Vertrauenspersonen sowie Personen, Behörden oder Institutionen, die ein berechtigtes Anliegen haben, an die Berliner Heimaufsicht wenden.
Die Heimaufsicht ist trotz ihres Namens auch für Pflege-Wohngemeinschaften zuständig. Wenn z. B. der Pflegedienst bestimmte nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) vorgesehene Pflichten nicht erfüllt, die Wahrnehmung bestimmter Rechte nicht ermöglicht, Würde, Selbstbestimmung und Teilhabe nicht achtet oder die Verständigung von Nutzerinnen und Nutzern bzw. der Angehörigen untereinander verhindert, ist der Weg zur Heimaufsicht möglich.
Weitere Informationen enthält die Broschüre “Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz”.

Informationen zur Berliner Heimaufsicht: Zuständigkeit, Beratung, Adressen

  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

    PDF-Dokument (1.6 MB)

Beratung und Hilfe bei Konflikten und Gewalt in der Pflege

Pflege in Not
Bergmannstraße 44
10961 Berlin
Telefon: (030) 6959-8989
Homepage von Pflege in Not

Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen
LKA 125
Keithstraße 30, Zimmer 214
10787 Berlin
Telefon: (030) 4664-912-500
Telefax: (030) 4664-912-599
E-Mail
LKA 125 auf den Internetseiten der Berliner Polizei

Netzwerk gewaltfreie Pflege

Das Netzwerk Gewaltfreie Pflege ist ein Berliner Zusammenschluss verschiedenster Akteurinnen und Akteure und Institutionen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege und aus der Strafverfolgung. Gemeinsam möchten die Mitglieder mit einer dauerhaften strategischen Zusammenarbeit und Vernetzung zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen und dafür die städtischen und bezirklichen Strukturen verbessern. Koordiniert wird das Netzwerk durch das Landeskriminalamt Berlin. An einer Mitwirkung interessierte fachliche Akteure können sich an die Netzwerkoordinatorinnen wenden.

Informationen zum Netzwerk gewaltfreie Pflege

Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich

Eine koordinierende Funktion bei Beschwerden im Pflegebereich übernimmt die Ombudsstelle der Berliner Patientenbeauftragten.

Informationen zur Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich