Anlaufstellen bei Beschwerden im Pflegebereich

Eine Frau hält hinter ihrem Rücken ein Schild mit der Aufschrift 'Ich brauche Hilfe'

Pflege ist ein sensibler Bereich, in dem es leicht zu Konflikten kommen kann. Ob ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder betreute Wohngemeinschaft: Betroffene und Angehörige werden organisatorische, vertragliche und inhaltliche Probleme sowie Beschwerden normalerweise erst einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen. Wenn aber nach angemessener Zeit keine Veränderung eintritt, Unterstützung bei der Lösung des Konfliktes benötigt wird oder gar unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sollten die Betroffenen nicht zögern, sich Hilfe zu holen.

Beschwerden über ambulante Pflegedienste

Eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen mit ambulanten Pflegediensten ist die Beratungs- und Beschwerdestelle des Diakonischen Werkes Stadtmitte Berlin e.V. Pflege in Not

Je nach Thema kann auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Bei Vertragsverstößen, Pflegemängeln und Pflegefehlern sowie Problemen mit der Abrechnung sollte die Pflegekasse informiert werden; falls die/der Betroffene Sozialhilfeempfänger/in ist, auch das zuständige Sozialamt. Die Pflegekasse wird gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen Gutachter beauftragen, eine anlassbezogene Qualitätsprüfung des Pflegedienstes vorzunehmen.

Beschwerden zu Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften

Mit Beschwerden zu Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften können sich Bewohnerinnen und Bewohner, Nutzerinnen und Nutzer, Bewohnervertretung, Wohngemeinschaftsvertretung, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, sonstige Vertrauenspersonen sowie Personen, Behörden oder Institutionen, die ein berechtigtes Anliegen haben, an die Berliner Heimaufsicht wenden.
Die Heimaufsicht ist trotz ihres Namens auch für Pflege-Wohngemeinschaften zuständig. Wenn z. B. der Pflegedienst bestimmte nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) vorgesehene Pflichten nicht erfüllt, die Wahrnehmung bestimmter Rechte nicht ermöglicht, Würde, Selbstbestimmung und Teilhabe nicht achtet oder die Verständigung von Nutzerinnen und Nutzern bzw. der Angehörigen untereinander verhindert, ist der Weg zur Heimaufsicht möglich.
Weitere Informationen enthält die Broschüre “Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz”.

Informationen zur Berliner Heimaufsicht: Zuständigkeit, Beratung, Adressen

Bei Konflikten und Unstimmigkeiten mit Pflegeeinrichtungen und Pflege-Wohngemeinschaften kann auch die Beratungsstelle “Pflege in Not” mit Vermittlungsgesprächen (Mediation) unterstützen (Kontaktdaten siehe unten).

Pflege in Not

  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

    PDF-Dokument (1.6 MB)

Beratung und Hilfe bei Konflikten und Gewalt in der Pflege

Beratungsstelle “Pflege in Not”

Eine Pflegesituation verändert oft vieles. Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende können in Stress- und Krisensituationen geraten. Das kann Konflikte mit sich bringen. Insbesondere wenn Pflegende oder Pflegebedürftige überfordert sind, kann es auch zu Gewalt in der Pflege kommen. Die Gewalt kann verbal sein, z. B. eine Person zu beschimpfen oder zu ignorieren. Sie kann auch körperlich sein, z. B. eine Person zum Essen zu zwingen, gegen ihren Willen in ihren Bewegungsmöglichkeiten einzuschränken oder absichtlich zu grob anzufassen. Es ist wichtig, dass Betroffene sich nicht scheuen, frühzeitig Hilfe zu suchen.

Die Beratungsstelle „Pflege in Not“ berät Angehörige, Pflegebedürftige und Beschäftigte, die Konflikte und Gewalt in der Pflege erleben, an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen oder sich von den Aufgaben und Ansprüchen in der professionellen Pflege zerrieben fühlen. Die Beratung erfolgt individuell, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Beratungsstelle “Pflege in Not”
Bergmannstraße 44
10961 Berlin
Telefon: (030) 6959-8989
Internet: Pflege in Not

Zentrum für Qualität in der Pflege

Das „Zentrum für Qualität in der Pflege“ (ZQP) – eine gemeinnützige Stiftung – hat einen Ratgeber „Gewalt vorbeugen“ veröffentlicht, den Sie dort kostenlos bestellen können:

Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen

Wenn Sie als pflegebedürftige Person Gewalt erfahren haben oder bei anderen Personen in Ihrem Umfeld Anzeichen für Misshandlung oder Vernachlässigung von Schutzbefohlenen wahrnehmen, können Sie sich auch an das „Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen (LKA 123)“ wenden. Dies ist meist kein leichter Schritt, zumal wenn es um das eigene nähere Umfeld geht, kann aber entscheidend für das Leben der betroffenen Person(en) sein. Vor einer Anzeige besteht immer auch die Möglichkeit, sich telefonisch Rat bei den Mitarbeitenden des LKA 123 zu holen.

Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen
LKA 123
Keithstraße 30, Zimmer 214
10787 Berlin
Telefon: 4664-912-500
Telefax: (030) 4664-912-599
E-Mail an das Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen
Internetseite zu Kindesmisshandlung

Netzwerk gewaltfreie Pflege

Das Netzwerk Gewaltfreie Pflege ist ein Berliner Zusammenschluss verschiedenster Akteurinnen und Akteure und Institutionen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege und aus der Strafverfolgung. Gemeinsam möchten die Mitglieder mit einer dauerhaften strategischen Zusammenarbeit und Vernetzung zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen und dafür die städtischen und bezirklichen Strukturen verbessern. Koordiniert wird das Netzwerk durch das Landeskriminalamt Berlin. An einer Mitwirkung interessierte fachliche Akteure können sich an die Netzwerkoordinatorinnen wenden.

Informationen zum Netzwerk gewaltfreie Pflege

Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich

Eine koordinierende Funktion bei Beschwerden im Pflegebereich übernimmt die Ombudsstelle der Berliner Patientenbeauftragten.

Informationen zur Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich