Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land beteiligen sich nach einem festgelegten Schlüssel über ein Umlageverfahren an der Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Den eingerichteten Ausgleichfonds verwaltet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Die Beträge, die Sie an den Ausgleichsfonds entrichten, können Sie als vollstationäre, teilstationäre bzw. ambulante Pflegeeinrichtung über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen als Ausbildungszuschläge geltend machen. Über die Höhe dieser Zuschläge veröffentlicht die Senatsverwaltung nachfolgende Information:
Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für ambulante Pflegeeinrichtungen 2026
Im ambulanten Sektor erfolgt die Refinanzierung der Umlagebeträge in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom ambulanten Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der in den zwölf Monaten vor dem 1. Januar des Festsetzungsjahrs im Land abgerechneten Punkte aller ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnet.
Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG beträgt ab dem 1. Januar 2026 für ambulante Pflegeeinrichtungen in Berlin 0,00178 EUR als Zuschlag zum jeweiligen Punktwert des Pflegedienstes. Bei einer Zeitvergütung entspricht das einem Stundensatzzuschlag von 1,07 EUR (bei in der Pflegevergütung vereinbarter 5 Minuten Taktung 0,09 EUR, bei 1 Minuten Taktung 0,02 EUR).
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens können Sie als ambulante Pflegeeinrichtung Ihren Beitritt zu den vorstehenden Ausbildungszuschlägen für 2026 erklären. Der Beitritt erfolgt über das Marktpartnerportal: https://mpp-pflegepartner.nordost.aok.de/mpp/login
Um der Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) i.V.m. § 89 SGB XI und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) in Berlin beizutreten, wählen Sie bitte den Vorgang „Refinanzierung Umlage Pflegeberufe 2026“ aus.
Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2026
Seit Einführung des Umlageverfahrens erfolgte im stationären Bereich die Refinanzierung der Umlagebeträge über einrichtungsindividuelle Ausbildungszuschläge. 2025 erfolgte eine Umstellung. Seitdem werden zur Ermittlung der an das LAGeSo abzuführenden Ausbildungsumlage statt der Pflegefachkräfte die vertraglich vereinbarten Belegungstage genutzt.
Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom stationären Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der mit allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen vereinbarten Belegungstage errechnet.
Der neue einrichtungseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG für die Refinanzierung der Ausbildungsumlage in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen beträgt ab dem 1. Januar 2026 pro Belegungstag 6,79 EUR.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens können Sie als voll- bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtung auch in diesem Jahr den Ausbildungszuschlag für 2026 per Beitrittserklärung vereinbaren. Gehen Sie dazu auf das Dokument „Beitrittserklärung Rahmenvereibarung zur Refinanzierung gem. § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz“ im Downloadbereich. Drucken Sie das Dokument aus und versenden Sie es unterschrieben per Scan an die folgende E-Mail-Adresse: 28PflBG-BE+BB@bkkmitte.de