Persönliche Assistenz

Junge Pflegerin führt einen Trinkbecher an die Lippen einer bettlägerigen Seniorin
Die Leistung ‘Persönliche Assistenz’ im Bereich der ambulanten Pflege wurde speziell für Menschen mit Körperbehinderung entwickelt, die einen sehr hohen, vielschichtigen und nur begrenzt planbaren Hilfebedarf haben. Die Vergütung der Leistung erfolgt seit dem 01.01.1997 auf der Basis des Leistungskomplexes 32. Während Hilfeleistungen im Bereich der ambulanten Pflege sonst in Leistungskomplexen zusammengefasst sind, die jeweils einzeln bewilligt und abgerechnet werden, erfolgt die Bewilligung und Abrechnung bei der Leistung ‘Persönliche Assistenz’ stundenbezogen. Dies ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbst über Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen zu entscheiden.

Entstehung der Leistung ‘Persönliche Assistenz’ und zuständige Pflegedienste

Die Entstehung des Leistungskomplexes ist eng verbunden mit der sogenannten Independent-Living-Bewegung behinderter Menschen und dem dort formulierten Anspruch, körperbehinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch außerhalb von Heim oder Familie zu ermöglichen. Pflege und Betreuung sind hierbei Mittel zum Zweck, um die übergeordneten Ziele der gleichberechtigten Eingliederung in die Gesellschaft und der Teilhabe am öffentlichen Leben zu unterstützen.

Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des auf Assistenz angewiesenen Menschen, seine Assistentin bzw. seinen Assistenten selbst anzuleiten und deren Einsatz zu organisieren und somit das Recht, die Arbeitsinhalte und -umstände zu bestimmen.

Die Leistung ‘Persönliche Assistenz’ erbringen in Berlin insbesondere vier darauf spezialisierte Pflegedienste: ambulante dienste e. V., Lebenswege für Menschen mit Behinderungen gGmbH, Phönix Soziale Dienste gGmbH und Futura GmbH. Jedoch können auch andere Vertragspartner der Pflegekassen und des Trägers der Sozialhilfe diese Leistung erbringen, wenn hierzu im Einzelfall die Bewilligung des zuständigen Bezirksamtes vorliegt und ein Einvernehmen mit der zuständigen Pflegekasse besteht.

Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell

Neben der Absicherung des Assistenzbedarfes durch Pflegedienste wurde in Berlin das sogenannte Arbeitgebermodell entwickelt. Bei diesem Modell liegen die Personal-, Anleitungs-, Organisations-, Raum- sowie die Finanzkompetenz bei den behinderten Menschen selbst. Sie verhandeln selbst mit den jeweiligen Kostenträgern und insbesondere dem Träger der Sozialhilfe, um die Kostenübernahme zu sichern, suchen ihre Assistentinnen bzw. Assistenten auf dem freien Arbeitsmarkt, beschäftigen sie in abhängigen Arbeitsverhältnissen, weisen sie selbst in die Tätigkeiten ein, bestimmen selbst wo, wann und wie die Hilfen erbracht werden, und gewährleisten die notwendige Sicherung der Qualität u. a. durch Fortbildungen. Als ‘Betrieb im eigenen Haushalt’ müssen die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die gleichen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Pflichten erfüllen wie jede andere Arbeitgeberin und jeder andere Arbeitgeber auch. Weitere Informationen zum Arbeitgebermodell Die Verankerung des Arbeitgebermodells wird in Berlin insbesondere von der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL e. V.) mit Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen vorangetrieben. Beratung zum Arbeitgebermodell und zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB) bietet z. B. auch das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V. an (BZSL e. V.).