Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Rechtliche Grundlagen der Pflegeausbildungsfinanzierung

Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden neben der Neuordnung der Ausbildung eine einheitliche Finanzierung und einheitliche Finanzierungsgrundsätze eingeführt.
Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt erstmals durch einen Ausgleichsfonds.
An der Finanzierung nehmen teil:- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
- das Land Berlin
- die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung
Ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen werden an den Ausbildungskosten beteiligt. Ausgleichszuweisungen erhalten nur ausbildende Einrichtungen. Am Ende des Finanzierungszeitraumes (Kalenderjahr) erfolgt eine Abrechnung durch die ausbildenden Einrichtungen.
Finanziert werden die Kosten der Pflegeausbildung. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung, den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen.
Die Finanzierungsregelungen beziehen sich auf die berufliche, nicht jedoch auf die hochschulische Ausbildung. Für die hochschulische Ausbildung gelten die allgemeinen Grundsätze (z.B. BAföG).
Budgetvereinbarungen
Die Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste), die nach dem Pflegeberufegesetz ausbilden, und die Pflegeschulen erhalten zur Finanzierung der Ausbildungskosten ein einrichtungsbezogenes Ausbildungsbudget. Grundlage des Ausbildungsbudget bilden u.a. die Pauschale zu den Kosten der praktischen Ausbildung bzw. die Pauschale zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen. Die Pauschalen werden nach Maßgabe der Vorschriften des Pflegeberufegesetzes als Pauschalbudget vereinbart.
Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021
PDF-Dokument (21.1 kB)
Vereinbarung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 PflBG über die Pauschalen zu den Kosten der praktischen Ausbildung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021
PDF-Dokument (28.3 kB)
Weiter treffen die Vertragsparteien Regelungen zu den erforderlichen Verfahrensregeln im Zusammenhang mit der Einzahlung der Finanzierungsmittel und den in Rechnung zu stellenden Zuschlägen. Die Regelungen werden in der Vereinbarung nach § 33 Absatz 6 PflBG niedergelegt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zur Pflegeberufereform
Zur Zusammenstellung der FAQ fürZuständige Stelle
- Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- Erhebung der Umlagebeträge
- Verwaltung der eingehenden Beträge
- Zahlung der Ausgleichszuweisungen an die Schulen und die Träger der praktischen Ausbildung
- Pflegeausbildungsfonds des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Abteilung Pflege
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-3140