Heimaufsicht

Seniorin an einer Gehhilfe

Aufgaben der Berliner Heimaufsicht

Die Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist die Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG). Sie hat die Aufgabe,
  • in allen Angelegenheiten nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) und den dazu gehörenden Verordnungen zu informieren und zu beraten,
  • Pflegeeinrichtungen, anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften, Intensivpflege-Wohngemeinschaften sowie besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch regelmäßige Prüfungen in bestimmten zeitlichen Abständen anlasslos zu überwachen, bei Pflegewohnformen ggf. in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst (MD) bzw. dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) sowie den Pflegekassen,
  • Beschwerden und Eingaben von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen bzw. besonderen Wohnformen bzw. Nutzerinnen und Nutzern in betreuten Wohngemeinschaften sowie von Angehörigen, Vertretungsberechtigten, Beschäftigten und anderen Personen zu bearbeiten,
  • anlassbezogene Prüfungen zu den dem WTG unterliegenden Wohnformen durchzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit Beschwerden.

Mehr zum Wohnteilhabegesetz und den dazu gehörenden Verordnungen

Heimaufsicht als Anlaufstelle für Beschwerden

Bei Beschwerden sollten Betroffene das Anliegen zunächst mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung bzw. besonderen Wohnform bzw. des in der betreuten Wohngemeinschaft tätigen Dienstes besprechen. Sehen sie auch nach angemessener Zeit keine Veränderung, können sie sich an die Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wenden.

Die Heimaufsicht ist eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden und Eingaben. Diese werden zum Anlass genommen, die ordnungsgemäße Leistungserbringung in einer Wohnform bzw. den ordnungsgemäßen Betrieb einer Wohnform zu überprüfen. Durch das Wohnteilhabegesetz (WTG) hat die Heimaufsicht auch die Ermächtigung, gemeldeten Mängeln in einer betreuten Wohngemeinschaft nachzugehen.
Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

Heimaufsicht auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales

Beratungsschwerpunkte der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht berät bei folgenden Angelegenheiten:
  • Pflichten des Leistungsanbieters nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) und den dazu gehörenden 3 Verordnungen
  • Voraussetzungen der unterschiedlichen Wohnformen (Einrichtungen bzw. besondere Wohnformen sowie betreute Wohngemeinschaften) und deren Rechtsfolgen
  • Mitwirkungsrechte sowie Beteiligungs- und Einsichtsrechte in Einrichtungen bzw. besonderen Wohnformen sowie betreuten Wohngemeinschaften
  • Beschwerden

Postanschrift der Berliner Heimaufsicht

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Heimaufsicht
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Heimaufsicht auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales

Beschwerden bei der Pflegekasse

Beschwerden über stationäre Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste können auch direkt bei der zuständigen Pflegekasse gemeldet werden oder bei der

Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Berlin
Geschäftsstelle
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin
Telefon: (030) 2531-0