Pflege in Wohngemeinschaften

Zwei Seniorinnen und zwei Senioren spielen gemeinsam ein Brettspiel

Wenn die Pflege zu Hause trotz unterstützender Angebote nicht mehr möglich ist, stehen neben Pflegeheimen auch Pflege-Wohngemeinschaften als gemeinschaftliche Wohnformen in allen Berliner Bezirken zur Verfügung.

Pflege-Wohngemeinschaften ermöglichen Pflegebedürftigen gemeinsam mit bis zu elf weiteren Personen zu wohnen, den Alltag zu gestalten und die erforderliche Pflege und Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Für den überwiegenden Teil der Berliner Pflege-Wohngemeinschaften tragen Pflegedienste die organisatorische Verantwortung. Im Unterschied zu stationären Pflegeheimen handelt es sich grundsätzlich nicht um eine umfassende Vollversorgung in allen Aspekten der Lebensführung. Deshalb ist es wichtig, dass Angehörige, Freunde und Nachbarschaft bereit sind, sich aktiv und unter Beachtung von Selbstbestimmung und Privatsphäre der pflegebedürftigen WG-Bewohnenden in den Alltag der Wohngemeinschaft einzubringen.

Eine Möglichkeit, den Bezug der Pflege-Wohngemeinschaft in die Nachbarschaft konkret zu gestalten, bietet die ehrenamtliche Tätigkeit als Vertrauensperson. Die Vertrauensstelle Berlin (gefördert von der für die Pflege zuständigen Senatsverwaltung) bietet zu diesem Thema Informationen und Schulungsangebote für interessierte Bürgerinnen und Bürger an, die sich engagieren wollen.

Vertrauensstelle Berlin

Für anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften gelten die Mindestanforderungen des Berliner Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), sie unterliegen der Heimaufsicht.

In anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften hat prinzipiell jedes WG-Mitglied ein eigenes Zimmer, das nach seinen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet werden kann. Daneben gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume wie beispielsweise die Küche oder einen Wohn- und Essbereich, der allen Bewohnenden gemeinsam zur Verfügung steht. Die pflegerische Versorgung und Betreuung der Bewohnenden der Wohngemeinschaften liegt in der Verantwortung des jeweiligen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes.

Insgesamt gab es Ende 2024 in Berlin 796 Pflege-Wohngemeinschaften mit mehr als 6.837 Plätzen, die mitunter auch für spezielle Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Demenz oder hohem behandlungspflegerischen Bedarf, konzipiert sind. Die pflegerische Versorgung oder Betreuung wird mit einem Pflege- und/oder Betreuungsdienst vertraglich vereinbart und von ihm erbracht.

Abzuschließende Verträge:

Mietvertrag, Pflegedienstvertrag, Vertrag über Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, Vertrag über Leistungen einer Präsenzkraft, Gemeinschaftsvereinbarung.

Finanzierung:

In einer Pflege-Wohngemeinschaft fallen Kosten für die Wohnung (Miete), die tägliche Haushaltsführung und die Pflege und Betreuung an. Für die Pflege und Betreuung gewähren die Pflegekassen in Abhängigkeit des Pflegegrades Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und unter bestimmten Voraussetzungen den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI oder einen Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen § 40 Abs. 4 SGB XI. Trotz der beschriebenen Leistungen müssen die Bewohnenden einen größeren Teil der Kosten meist selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt dann die Kosten. Dies sollte möglichst vor Einzug geklärt werden.

Beratung:

Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz helfen Beratungseinrichtungen. Zu beachten ist dabei, dass es anbieterverantwortete und selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften gibt – je nachdem, ob ein Pflegedienst als Gast oder Betreiber der Wohngemeinschaft in Erscheinung tritt.

In jedem Bezirk gibt es mehrere Pflegestützpunkte, deren Aufgabe es ist, Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um die Pflege zu beraten. Die Pflegestützpunkte bieten mit dem Hilfelotsen Berlin auch eine Möglichkeit, selbst nach Versorgungsangeboten und Unterstützungsstrukturen im Quartier zu suchen. Dort sind auch Pflegewohngemeinschaften gelistet. Die Bezirksämter haben ebenfalls einen Überblick über die Pflegeeinrichtungen im Bezirk und beraten für den Fall, dass Kosten für eine bedarfsgerechte Pflege nicht selbst bestritten werden können. Über die Belegung von Plätzen in Wohngemeinschaften entscheidet im Einzelfall immer die Gemeinschaft selbst oder der verantwortliche Pflegedienst.

Die Verbraucherzentrale berät umfassend zu vertragsrechtlichen Fragen und Problemen und überprüft Pflege- und Betreuungsverträge, auch schon vor Abschluss.

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale

Weiterführende Informationen

  • Pflege kompakt Berlin

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Pflege kompakt Berlin in einfacher Sprache

    PDF-Dokument (1.5 MB)

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Pflege