Pflege-Wohngemeinschaften ermöglichen Pflegebedürftigen gemeinsam mit bis zu elf weiteren Personen zu wohnen, den Alltag zu gestalten und die erforderliche Pflege und Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Für den überwiegenden Teil der Berliner Pflege-Wohngemeinschaften tragen Pflegedienste die organisatorische Verantwortung. Im Unterschied zu stationären Pflegeheimen handelt es sich grundsätzlich nicht um eine umfassende Vollversorgung in allen Aspekten der Lebensführung. Deshalb ist es wichtig, dass Angehörige, Freunde und Nachbarschaft bereit sind, sich aktiv und unter Beachtung von Selbstbestimmung und Privatsphäre der pflegebedürftigen WG-Bewohnenden in den Alltag der Wohngemeinschaft einzubringen.
Eine Möglichkeit, den Bezug der Pflege-Wohngemeinschaft in die Nachbarschaft konkret zu gestalten, bietet die ehrenamtliche Tätigkeit als Vertrauensperson. Die Vertrauensstelle Berlin (gefördert von der für die Pflege zuständigen Senatsverwaltung) bietet zu diesem Thema Informationen und Schulungsangebote für interessierte Bürgerinnen und Bürger an, die sich engagieren wollen.
Für anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften gelten die Mindestanforderungen des Berliner Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG), sie unterliegen der Heimaufsicht.
In anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften hat prinzipiell jedes WG-Mitglied ein eigenes Zimmer, das nach seinen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet werden kann. Daneben gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume wie beispielsweise die Küche oder einen Wohn- und Essbereich, der allen Bewohnenden gemeinsam zur Verfügung steht. Die pflegerische Versorgung und Betreuung der Bewohnenden der Wohngemeinschaften liegt in der Verantwortung des jeweiligen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes.
Insgesamt gab es Ende 2024 in Berlin 796 Pflege-Wohngemeinschaften mit mehr als 6.837 Plätzen, die mitunter auch für spezielle Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Demenz oder hohem behandlungspflegerischen Bedarf, konzipiert sind. Die pflegerische Versorgung oder Betreuung wird mit einem Pflege- und/oder Betreuungsdienst vertraglich vereinbart und von ihm erbracht.