Pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige selbst sind die kompetentesten Sachverständigen für ihre Lebenssituation. Ihre frühzeitige Beteiligung bei der Ausgestaltung der Pflegepolitik oder bei der Entwicklung von konkreten Angeboten in der Pflege hat daher viele Vorteile.
Diskurse im Bereich der Langzeitpflege werden jedoch maßgeblich von den starken Interessengruppen im Pflegesystem – Pflegekassen und -Anbietern – sowie von Verwaltung und Politik geführt und wichtige Entscheidungen ohne relevante Beteiligung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen getroffen. Angebote werden zu oft für und zu selten gemeinsam mit den Menschen konzipiert, die sie nutzen und die im System der Pflegeversicherung einen erheblichen Anteil der Kosten selbst tragen (Eigenanteile) bzw. die Pflege übernehmen (pflegende Angehörige). Dies geht zu Lasten der Wirksamkeit, Passgenauigkeit und damit auch der Wirtschaftlichkeit der entwickelten Angebote.
Ziel der Pflegestrukturplanung ist es daher, eine Beteiligungskultur über alle Entscheidungsebenen hinweg und bei allen Akteurinnen und Akteure in der Berliner Pflegelandschaft zu fördern und selbst umzusetzen, etwa bei der Erstellung des Landespflegeplans.
Mit dem Dialog „Pflege 2030“ beschritt Berlin in den Jahren 2019–2021 einen innovativen Weg zur Beteiligung pflegebedürftiger Menschen, ihrer Angehörigen sowie aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die Ergebnisse dieses offenen, transparenten und generationenübergreifend geführten Bürgerdialogs mündeten im Bürgergutachten Pflege.