Aufbau und Aufgaben
Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Sie ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats und als Teil der Landesregierung ist sie oberste Landesbehörde für die Politikbereiche Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Diese drei Bereiche bilden die Hauptabteilungen dieser Verwaltung. Dazu kommt die Abteilung Zentrales, die für die Bereiche Recht, Personal und Finanzen der Verwaltung zuständig ist.
Die Senatorin, die zusammen mit neun weiteren Senatorinnen und Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister die Landesregierung bildet, wird bei ihrer Leitungsarbeit von einer Staatssekretärin und einem Staatssekretär unterstützt. Außerdem ist ihr ein Leitungsstab, die Pressestelle sowie eine Verbindungsstelle für Kabinetts-, Bundes-, und EU-Angelegenheiten direkt unterstellt.
Hinzu kommen die eigenständigen Landesbeauftragten für Patienten, Sucht, psychische Gesundheit und Pflege, die der Senatorin zugeordnet sind. Zur Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gehören auch die ihr nachgeordneten Einrichtungen. Hierzu zählen: Das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin und das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin.
Zu den Hauptaufgaben aller Senatsverwaltungen gehören Entscheidungen über Grundsatzangelegenheiten, die Planung und Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung und die Aufsicht über landeseigene Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ist für alle Fragen ihrer drei Hauptabteilungen zuständig. Die Abteilungen Wissenschaft und Forschung sind zuständig für die Hochschulen und die außeruniversitäre Forschung und Charité. Sie sind damit verantwortlich für die Themen Hochschulentwicklungen, Hochschulverträge, Hochschulfinanzierung, Studium und Exzellenz sowie für die überregionale Forschungsförderung, für Technologietransfer und Hochschulmedizin. Die Abteilung Gesundheit verantwortet unter anderem die allgemeine Gesundheitsberichterstattung, den Infektions- und gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, Fragen zum Krankenhauswesen, zur Notfallvorsorge und Gesundheitswirtschaft sowie zur Arzneimittelversorgung und Schwangerschaft. Die Abteilung Pflege beschäftigt sich unter anderem mit rechtlichen Grundlagen, mit Fragen zu Pflegeberufen, Pflegeeinrichtungen und zur Pflegeversicherung sowie mit Zukunftsperspektiven und Konzeptentwicklung für
moderne Pflege vor dem Hintergrund der Digitalisierung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf den Seiten der einzelnen Abteilungen.
Außerdem haben Sie in unserem Servicebereich die Möglichkeit aktuelle Pressemitteilungen zu lesen sowie Publikationen der Senatsverwaltung herunterzuladen.