Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Deutscher Gebärdensprache

DGS-Video: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Gebärdensprache

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Gebärdensprache

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Videoinhalt zum Nachlesen: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Aufbau und Aufgaben

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Sie ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats und als Teil der Landesregierung ist sie oberste Landesbehörde für die Politikbereiche Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Diese drei Bereiche bilden die Hauptabteilungen dieser Verwaltung. Dazu kommt die Abteilung Zentrales, die für die Bereiche Recht, Personal und Finanzen der Verwaltung zuständig ist.

Die Senatorin, die zusammen mit neun weiteren Senatorinnen und Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister die Landesregierung bildet, wird bei ihrer Leitungsarbeit von einer Staatssekretärin und einem Staatssekretär unterstützt. Außerdem ist ihr ein Leitungsstab, die Pressestelle sowie eine Verbindungsstelle für Kabinetts-, Bundes-, und EU-Angelegenheiten direkt unterstellt.
Hinzu kommen die eigenständigen Landesbeauftragten für Patienten, Sucht, psychische Gesundheit und Pflege, die der Senatorin zugeordnet sind. Zur Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege gehören auch die ihr nachgeordneten Einrichtungen. Hierzu zählen: Das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin und das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin.

Zu den Hauptaufgaben aller Senatsverwaltungen gehören Entscheidungen über Grundsatzangelegenheiten, die Planung und Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung und die Aufsicht über landeseigene Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ist für alle Fragen ihrer drei Hauptabteilungen zuständig. Die Abteilungen Wissenschaft und Forschung sind zuständig für die Hochschulen und die außeruniversitäre Forschung und Charité. Sie sind damit verantwortlich für die Themen Hochschulentwicklungen, Hochschulverträge, Hochschulfinanzierung, Studium und Exzellenz sowie für die überregionale Forschungsförderung, für Technologietransfer und Hochschulmedizin. Die Abteilung Gesundheit verantwortet unter anderem die allgemeine Gesundheitsberichterstattung, den Infektions- und gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, Fragen zum Krankenhauswesen, zur Notfallvorsorge und Gesundheitswirtschaft sowie zur Arzneimittelversorgung und Schwangerschaft. Die Abteilung Pflege beschäftigt sich unter anderem mit rechtlichen Grundlagen, mit Fragen zu Pflegeberufen, Pflegeeinrichtungen und zur Pflegeversicherung sowie mit Zukunftsperspektiven und Konzeptentwicklung für moderne Pflege vor dem Hintergrund der Digitalisierung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf den Seiten der einzelnen Abteilungen.
Außerdem haben Sie in unserem Servicebereich die Möglichkeit aktuelle Pressemitteilungen zu lesen sowie Publikationen der Senatsverwaltung herunterzuladen.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Gebärdensprachvideo für Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

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