Haben Sie an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule in Berlin studiert und benötigen eine Beglaubigung für das außereuropäische Ausland? Eine Vorbeglaubigung (Legalisation) bestätigt die Echtheit der Unterschriften und des Siegels des Ausstellers. Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung beglaubigt Abschriften für Urkunden, Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen etc., die von staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft in Berlin ausgestellt wurden. Dazu muss die Originalurkunde mitgebracht werden. Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob die Hochschule die entsprechenden Unterschriftenproben bei der Senatsverwaltung hinterlegt hat.
Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für private Hochschulen. Für die Vorbeglaubigung von Diplomen der staatlichen Hochschulen ist die jeweilige Hochschule zuständig, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat.