Um die staatliche Anerkennung zu erlangen, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, die im § 123 des Berliner Hochschulgesetzes aufgeführt sind und deren Vorliegen in einem Anerkennungsverfahren überprüft werden. Das Verfahren beginnt mit einem Erstgespräch, in dem die Bewerberin oder der Bewerber das geplante Vorhaben vorstellt. Danach wird ein Antrag vorgelegt, der das Konzept der zu gründenden Hochschule darstellt und von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung anhand der Kriterien und Anforderungen des Berliner Hochschulgesetzes geprüft wird.
Bei der Prüfung des Antrags kann die Abteilung Wissenschaft und Forschung eine gutachterliche Stellungnahme einer externen sachverständigen Institution einholen, die das vorgelegte Konzept bewertet. In der Regel wird dazu die Konzeptprüfung beim Wissenschaftsrat durchgeführt.
Die staatliche Anerkennung kann ausgesprochen werden, wenn das Vorhaben den Anforderungen des Berliner Hochschulgesetzes genügt.