Die Wissenschaftsregion Berlin ist eine der größten in Europa. An vier Universitäten, der Charité-Universitätsmedizin, den Fach-, Kunst- und privaten Hochschulen sowie den zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen lehren, forschen, arbeiten und studieren Menschen aus aller Welt. Die Abteilung Hochschulen der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung unterstützt die Hausleitung in der Umsetzung ihrer wissenschaftspolitischen Entscheidungen.
Die Abteilung bearbeitet hochschulrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Umsetzung von Gesetzgebungsverfahren. Um wissenschaftspolitische Entscheidungen auf eine objektive und nachvollziehbare Entscheidungsbasis zu stellen, werden Statistiken aus den Hochschulen gesammelt und ausgewertet. Außerdem übt die Abteilung die Fach- und Rechtsaufsicht über Hochschulen in Berlin aus.
Die Berliner Wissenschaft ist vielfältig, exzellent, international und innovativ. Sie deckt alle Fachgebiete ab und ist in ihren jeweiligen Bereichen oft herausragend. Das Land Berlin fördert diesen Erfolg gezielt über die Hochschulverträge, die mit den elf staatlichen Berliner Hochschulen geschlossen werden. Dieser intensive Abstimmungsprozess mit den Hochschulen unterstützt die Kooperation der Hochschulen untereinander – bei gleichzeitigem Erhalt des eigenen Profils jeder Einrichtung. Hinzu kommen Programmfinanzierungen in ausgewählten Bereichen sowie explizite Forschungsförderung.
Zur Berliner Wissenschaft gehören auch eine Vielzahl an Gebäuden an unterschiedlichen Standorten in der Stadt. Diese Gebäude sowie neue Bauprojekte werden von der Abteilung Hochschulen begleitet und intensiv betreut, um etwa nachhaltige Standards einzuhalten.
Die Abteilung fördert Forschung an Hochschulen über die Unterstützung verschiedener Projekte, der Begleitung der Berlin University Alliance sowie der Begleitung der Einstein-Stiftung Berlin. Vielfältige Kooperationen zwischen Wissenschaft und Unternehmen in Berlin machen Innovationen möglich. Besonders stark engagieren sich die Berliner Hochschulen für die Gründungsförderung.
Berlin setzt sich aktiv für die Gleichstellung in der Wissenschaft ein. Dies ist ein Gebot der Menschenwürde. Es ist zudem im internationalen Wettbewerb aber auch ein Vorteil, wenn Männer und Frauen gleichberechtigt an wissenschaftlicher Forschung teilnehmen. Nur so können alle Innovationspotenziale genutzt und exzellente Forschung und Lehre vorangetrieben werden. Gleichstellungsaspekte sind fester Bestandteil der Berliner Wissenschaftspolitik. Der Senat setzt aktiv Anreize für die Hochschulen, die Chancengleichheit nachhaltig im Hochschulsystem zu etablieren.
Studierende stellen die größte Statusgruppe an Hochschulen dar. Sie werden durch das Studierendenwerk Berlin, die Förderungen studentischen Wohnraums oder mit Programmen im Falle von finanziellen Notlagen unterstützt. Daneben werden die Bedingungen von Studium und Lehre oder spezielle Studienangebote wie das Lehramt beständig fortentwickelt.