Die Abteilungen Wissenschaft und Forschung in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video - Wissenschaft und Forschung

DGS-Video zu den Abteilungen Wissenschaft und Forschung

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Videoinhalt zum Nachlesen - Wissenschaft und Forschung

Die Wissenschaftsregion Berlin ist eine der größten in Europa. An vier Universitäten, der Charité-Universitätsmedizin, den Fach-, Kunst- und privaten Hochschulen sowie den zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen lehren, forschen, arbeiten und studieren Menschen aus aller Welt. Die Abteilung Hochschulen der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung unterstützt die Hausleitung in der Umsetzung ihrer wissenschaftspolitischen Entscheidungen.

Die Abteilung bearbeitet hochschulrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Umsetzung von Gesetzgebungsverfahren. Um wissenschaftspolitische Entscheidungen auf eine objektive und nachvollziehbare Entscheidungsbasis zu stellen, werden Statistiken aus den Hochschulen gesammelt und ausgewertet. Außerdem übt die Abteilung die Fach- und Rechtsaufsicht über Hochschulen in Berlin aus.

Die Berliner Wissenschaft ist vielfältig, exzellent, international und innovativ. Sie deckt alle Fachgebiete ab und ist in ihren jeweiligen Bereichen oft herausragend. Das Land Berlin fördert diesen Erfolg gezielt über die Hochschulverträge, die mit den elf staatlichen Berliner Hochschulen geschlossen werden. Dieser intensive Abstimmungsprozess mit den Hochschulen unterstützt die Kooperation der Hochschulen untereinander – bei gleichzeitigem Erhalt des eigenen Profils jeder Einrichtung. Hinzu kommen Programmfinanzierungen in ausgewählten Bereichen sowie explizite Forschungsförderung.

Zur Berliner Wissenschaft gehören auch eine Vielzahl an Gebäuden an unterschiedlichen Standorten in der Stadt. Diese Gebäude sowie neue Bauprojekte werden von der Abteilung Hochschulen begleitet und intensiv betreut, um etwa nachhaltige Standards einzuhalten.

Die Abteilung fördert Forschung an Hochschulen über die Unterstützung verschiedener Projekte, der Begleitung der Berlin University Alliance sowie der Begleitung der Einstein-Stiftung Berlin. Vielfältige Kooperationen zwischen Wissenschaft und Unternehmen in Berlin machen Innovationen möglich. Besonders stark engagieren sich die Berliner Hochschulen für die Gründungsförderung.

Berlin setzt sich aktiv für die Gleichstellung in der Wissenschaft ein. Dies ist ein Gebot der Menschenwürde. Es ist zudem im internationalen Wettbewerb aber auch ein Vorteil, wenn Männer und Frauen gleichberechtigt an wissenschaftlicher Forschung teilnehmen. Nur so können alle Innovationspotenziale genutzt und exzellente Forschung und Lehre vorangetrieben werden. Gleichstellungsaspekte sind fester Bestandteil der Berliner Wissenschaftspolitik. Der Senat setzt aktiv Anreize für die Hochschulen, die Chancengleichheit nachhaltig im Hochschulsystem zu etablieren.

Studierende stellen die größte Statusgruppe an Hochschulen dar. Sie werden durch das Studierendenwerk Berlin, die Förderungen studentischen Wohnraums oder mit Programmen im Falle von finanziellen Notlagen unterstützt. Daneben werden die Bedingungen von Studium und Lehre oder spezielle Studienangebote wie das Lehramt beständig fortentwickelt.

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Videoinhalt zum Nachlesen: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

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