Titelkauf und Titelverkauf

Doktorhut mit Geldscheinen und Verbotsschild

Das Führen gekaufter Titel und Grade ist verboten

Auf einigen Internetseiten werden zurzeit Doktortitel amerikanischer Kirchen zum Kauf angeboten. Teilweise wird der Kauf auch als „Spende“ bezeichnet. In den Hinweisen zu den Kaufangeboten heißt es, dass diese Doktortitel zwar nicht in Personalausweise eingetragen, wohl aber in Deutschland geführt werden dürfen.

Zur Begründung wird behauptet, verboten sei nur die Führung gekaufter Hochschultitel. Bei den zum Kauf angebotenen Doktortiteln handele es sich aber nicht um Hochschultitel, sondern um solche, die von Kirchen verliehen werden und damit sei diese Führung hier erlaubt. Diese Darstellung ist falsch. Verboten ist auch das Führen von gekauften Doktortiteln, die von anderen Einrichtungen als Hochschulen verliehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Verleihung nach dem Recht des Landes, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat, legal ist.

Stellt die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung fest, dass jemand einen gekauften Doktortitel zu Unrecht führt, erlässt sie eine Untersagungsverfügung. Wird dieser Verfügung nicht nachgekommen, wird ein Zwangsgeld verhängt.

Die Führung gekaufter Doktortitel kann auch eine Straftat sein. In Verdachtsfällen erstattet die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung Strafanzeige.

  • Informationen über das Führen von ausländischen Hochschulgraden und -titeln

    PDF-Dokument (56.5 kB)

Auch der Verkauf von Titeln und Graden ist verboten

Wer Doktortitel oder Titel, die diesen zum Verwechseln ähnlich sind, zum Kauf anbietet oder andere veranlasst, solche Titel zum Kauf anzubieten, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Stellt die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung fest, dass Doktortitel zum Kauf angeboten werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Hinweis: Auch andere gekaufte Titel (z.B. Professor, Diplom, Master) dürfen nicht geführt werden. Sie dürfen auch nicht zum Kauf angeboten werden.

  • Einschlägige gesetzliche Bestimmungen zur Anerkennung akademischer Abschlüsse

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Überblick über Entscheidungen der Gerichte in Berlin und Brandenburg zum Verkauf von kirchlichen Doktortiteln: