Finanzierung

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Finanzierung der Hochschulen

Seit dem Jahr 1997 wird die Grundfinanzierung der Landeshochschulen in den Hochschulverträgen mittelfristig vereinbart. Hinzu kommen Programmfinanzierungen in den Bereichen Lehre und Gleichstellung sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Einstein Stiftung und des Instituts für angewandte Forschung Berlin. Zudem erhält das Land Bundesgelder im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts 2020), die über die Hochschulverträge und Sonderprogramme an die Hochschulen weitergegeben werden.

Gruppenfoto Hochschulverträge 2024

Unterzeichnung der Hochschulverträge 2024-2028 im Roten Rathaus

Hochschulverträge

Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seitdem kontinuierlich eingesetzt, erweitert und entwickelt. Hintergrund war, den Berliner Hochschulen Planungssicherheit und Kontinuität in der Finanzierung zu gewährleisten. Das Land macht die Höhe seines Zuschusses von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig, die mit den Hochschulen ausgehandelt werden. Die Ergebnisse werden in den jährlichen Leistungsberichten dokumentiert.

Mit den Verträgen ab 2010 wurde für die Berechnung der Grundfinanzierung der Hochschulen ein System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung eingeführt. Seither wird nicht mehr nur ein geringer Teil der jährlichen Zuschüsse nach Leistungskriterien verteilt, sondern die gesamte Zuschussbemessung wird anhand von Leistungs- und Belastungsindikatoren vorgenommen. Vor Unterzeichnung bedürfen die Hochschulverträge der Zustimmung des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses.

Die einzelnen Vertragsfassungen (inkl. Charité) für die Vertragszeiträume 2024-2028, 2018-2022, 2014-2017, 2010-2013 und 2006-2009 finden Sie hier:

Zuschüsse an die staatlichen Hochschulen

Das Land Berlin hat die Grundfinanzierung der Landeshochschulen seit Jahren kontinuierlich erhöht. Ein Teil der Grundfinanzierung wird durch Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 bzw. seit 2021 aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken gesichert. Hinzu kommen Mittel aus Sonderprogrammen sowie Mittel für allgemeine Investitionen und für gesonderte Baumaßnahmen.

Mit den Hochschulverträgen 2024-2028 steigen die konsumtiven Zuschüsse um jährlich 5%. Im letzten Vertragsjahr 2028 werden die Hochschulen inkl. Charité auf diese Weise knapp 2,2 Milliarden Euro konsumtive Zuschüsse erhalten. Hinzu kommen Zuschüsse für allgemeine Investitionen in Höhe von jährlich 83 Millionen Euro.

Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, das dem bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten sowie einer flächendeckend hohen Qualität von Studium und Lehre dient. Der Zukunftsvertrag ist unbefristet abgeschlossen und soll auf diese Weise den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen unterstützen. Er stellt die strategische Nachfolge des Hochschulpakts 2020 dar, mit dem Bund und Länder erhebliche Studienkapazitäten geschaffen haben, um dem gestiegenen Qualifikationsbedarf Rechnung zu tragen. Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte.

Die Bundesmittel werden vom Land an die Hochschulen weitergereicht. Dies geschieht im Rahmen der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung sowie über verschiedene Formen der Zusatzfinanzierung, zum Beispiel durch die Qualitäts- und Innovationsoffensive.

Leistungsbasierte Hochschulfinanzierung

Mit den Hochschulverträgen 2010-2013 wurde die Finanzierung der Berliner Landeshochschulen auf ein System der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung umgestellt. Das bedeutet, dass die jährlichen Zuschüsse jeweils anhand von Indikatoren berechnet werden, die die Leistungen bzw. Belastungen der einzelnen Hochschulen abbilden.

So werden zum Beispiel im Bereich Lehre die Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen herangezogen.

Im Bereich der universitären Forschung erfolgt die Mittelbemessung unter anderem anhand der eingeworbenen Drittmittel sowie von Indikatoren, die die internationale Attraktivität der Universitäten und die regionale Vernetzung der Fachhochschulen darstellen.

Im dritten Leistungsbereich – Gleichstellung/Diversity – sind insbesondere Neuberufungen von Frauen, weiblich besetzte Professuren, die Anzahl der beruflich qualifizierten Studierenden und berufsbegleitende Bachelorprogramme ausschlaggebend.

Hinzu kommt ein indikatorenunabhängiger Ausgleichsbetrag (Sockelfinanzierung). Mit Hilfe der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung setzt das Land darüber hinaus finanzielle Anreize zur Erfüllung besonderer Zielvorgaben, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Es garantiert den Hochschulen für ihre Leistungen in den drei Bereichen in einem festgelegten Umfang eine verlässliche Finanzierung.

Sonderprogramme

Das Land Berlin vergibt im Rahmen von Sonderprogrammen zusätzliche Mittel an die Berliner Hochschulen.

Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive
Im Rahmen der Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive wird die Qualität der Lehre an den Hochschulen nachhaltig gefördert. Das Land Berlin stellt den Hochschulen in der zweiten Förderphase des Programms für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 56 Mio. Euro bereit. Fördermöglichkeiten gibt es für die drei Schwerpunkte Fachkräftesicherung, Qualität der Lehre/Offene Hochschule sowie Digitalisierung und Innovation.

Die Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive II schließt damit an die Qualitäts- und Innovationsoffensive 2016-2020 sowie das Vorgängerprogramm der „Qualitätsoffensive für die Lehre“ an.

Berliner Chancengleichheitsprogramm
Daneben dient das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre der gezielten Unterstützung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen an Hochschulen. Konkret gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen auf allen Karrierestufen, vorgezogene Berufungen von Frauen oder die Verankerung von Genderaspekten in Lehre und Forschung. Das Programm läuft bereits über mehrere Förderperioden und geht im Jahr 2021 in eine neue Laufzeit. Das jährliche Fördervolumen aus Landesmitteln liegt bei rund 3,8 Millionen Euro.

Sofortprogramm Virtual Campus Berlin
Das Land Berlin hat die Hochschulen zu Beginn der Corona-Pandemie mit dem Sofortprogramm Virtual Campus Berlin zügig bei der Umstellung der Lehre auf Online-Formate unterstützt. Bereits im März 2020 wurden den staatlichen und konfessionellen Hochschulen 10 Millionen Euro für Investitionen in digitale Lehr- und Prüfungsformate zur Verfügung gestellt. Im Oktober 2020 wurde das Programm mit weiteren 10 Millionen Euro fortgesetzt, zusätzlich erhielten auch die privaten Hochschulen eine Unterstützung in Höhe von 3 Millionen Euro. Aufgrund der anhaltenden Pandemiebedingungen stockt das Land das Programm für das Sommersemester 2021 um weitere 4 Mio. Euro auf.

Bund-Länder-Programme
Auf Grundlage des Artikels 91b des Grundgesetzes wirken Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammen. Hierfür treten Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusammen und beschließen insbesondere gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung. Diese Programme dienen vielfältigen thematischen Schwerpunkten. Sie zielen zum Beispiel auf die Förderung qualitativer oder thematischer Aspekte in Studium und Lehre (Programme Innovation in der Hochschullehre, Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung), auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten und die Personalgewinnung an Fachhochschulen oder auf die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen (Professorinnenprogramm).

Hochschulbauten

Eine Vielzahl von Gebäuden an Standorten im gesamten Stadtgebiet Berlins bildet die Infrastruktur für die Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Beschäftigten der elf staatlichen Hochschulen Berlins und der Charité. Das Land Berlin hat den staatlichen Hochschulen zur Eigenbewirtschaftung für Hochschulzwecke landeseigene Liegenschaften mit insgesamt rund 1,4 Millionen Quadratmetern Nutzfläche sowie für die Hochschulmedizin zusätzlich etwa 470.000 Quadratmetern Nutzfläche übertragen. Diese Flächen sind von den Hochschulen aus ihren Haushalten instand zu halten und zu bewirtschaften.

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Hochschulen in der Lehre, die Internationalisierung der Hochschulen, durch Studienstrukturreformen, vor allem aber auch durch die erforderliche Stärkung der Forschung ändern sich die Anforderungen an die Lehr- und Forschungsflächen. Bedarfe für Bauprojekte verschiedenster Art und Größe ergeben sich zudem durch die Notwendigkeit der Sanierung des alten, zum Teil denkmalgeschützten Gebäudebestandes, durch notwendige Altlastenbeseitigung und energetische Optimierung oder durch die Anpassung an geänderte Vorschriften, wie zum Beispiel im Brandschutz oder Klimaschutz.

Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden in der Regel auf der Grundlage des Art. 91 b Grundgesetz gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Dabei gibt es unterschiedliche Finanzierungsverhältnisse für die verschiedenen Forschungsorganisationen:

Für die Institute der Leibniz-Gemeinschaft beträgt der Finanzierungsschlüssel in der Regel 50% Bundesmittel und 50% Landesmittel. Bei Infrastruktureinrichtungen und durch den Pakt für Forschung und Innovation ergeben sich Abweichungen von diesem Finanzierungsverhältnis. Die Landesmittel setzen sich zusammen aus Mitteln des jeweiligen Sitzlandes des Instituts und einem Anteil, der durch die übrigen Bundesländer aufgebracht wird. Die Aufteilung des auf die Länder entfallenden Finanzierungsanteils wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz aufgrund der Bevölkerungszahlen und des Steueraufkommens im Königsteiner Schlüssel festgelegt.

Die Max-Planck-Gesellschaft wird von Bund und Ländern im Verhältnis 50:50 finanziert. Der Länderanteil wird in Höhe von 50% vom jeweiligen Sitzland der Einrichtung und in Höhe von 50% von allen Ländern gemeinsam nach dem Königssteiner Schlüssel aufgebracht. Der auf die Generalverwaltung und die Einrichtungen im Ausland entfallende Finanzierungsanteil der Länder wird von allen Ländern gemeinsam aufgebracht.

Die Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft betreiben naturwissenschaftlich-technische sowie biologisch-medizinische Forschung, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und einen konzentrierten Einsatz an personellen, finanziellen und apparativen Mitteln erfordern. Sie untersuchen Systeme hoher Komplexität unter Einsatz von Großgeräten und wissenschaftlichen Infrastrukturen gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern. In der Regel werden die Helmholtz-Einrichtungen vom Bund und den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 90:10 finanziert.

Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG) wird von Bund und Ländern im Verhältnis 90:10 gefördert. Die finanzielle Förderung wird gewährt auf der Grundlage eines jährlichen, vom “Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft” (Ausschuss) gebilligten Wirtschaftsplanes der FhG, der alle ihre Einnahmen und Ausgaben ausweist. Der auf die Länder entfallende Teil des Zuwendungsbetrages wird auf die Länder in Höhe von einem Drittel nach dem Verhältnis ihrer Steuereinnahmen und ihrer Bevölkerungszahl umgelegt, wobei das Verhältnis der Steuereinnahmen für zwei Drittel und das der Bevölkerungszahl für ein Drittel dieses Betrages maßgeblich ist (Sockelbetrag). Weitere zwei Drittel werden entsprechend dem Verhältnis des Zuwendungsbedarfs aller Einrichtungen der FhG, die in einem Land ihren Sitz haben, umgelegt. Ausgaben für die Zentralverwaltung werden für diesen Teil nicht in Ansatz gebracht.

Neben der Gemeinschaftsförderung auf der Grundlage des Art. 91 b des Grundgesetzes werden von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung weitere Forschungseinrichtungen finanziell gefördert.