Integration von Geflüchteten

Zwei junge Leute halten einen Globus

Berlin ist eine Stadt der Vielfalt, in der Menschen unterschiedlicher Weltanschauung, kultureller Prägung, Herkunft oder Religion zusammenleben und Berlins Geschichte ist eine Einwanderungs- und Integrationsgeschichte. In den vergangenen Jahren hat Berlin in besonderem Maße Geflüchtete aufgenommen, von denen ein beträchtlicher Anteil bereits im Heimatland studiert oder dort die Studienberechtigung erworben hat.

Berlins staatliche Hochschulen bieten dieser Gruppe Unterstützung wie vorbereitende Fach- und Sprachkurse an, damit die Geflüchteten ein Fachstudium aufnehmen bzw. fortsetzen können. Neben speziellen Beratungs- und Betreuungsangeboten besteht für die Geflüchteten auch die Möglichkeit einer kostenfreien Gasthörerschaft.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen sowie Links zu den Angeboten der Hochschulen. Der Senat von Berlin hat am 11. Dezember 2018 das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter beschlossen, in dem die genannten Maßnahmen unterstützt werden. Das Gesamtkonzept ist die Weiterentwicklung des Masterplans für Integration und Sicherheit vom 24. Mai 2016.

Allgemeine Informationen zum Studium für Geflüchtete

Fachstudium für Geflüchtete

Geflüchtete können unter den gleichen Voraussetzungen ein Fachstudium aufnehmen, wie andere Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Mindestvoraussetzungen für ein Studium sind:

  • 1. eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung

Eine erste Anlaufstelle bietet der DAAD durch die Zulassungsdatenbank auf seiner Webseite (in deutscher und englischer Sprache) oder die Internetplattform Anabin (ausschließlich in deutscher Sprache). Diese informieren unverbindlich darüber, inwiefern Sie durch einen Schulabschluss oder auch im Ausland absolvierte Studienzeiten an deutschen Hochschulen zum Studium zugelassen werden können.

Studieninteressierte, deren Zeugnis nicht für einen direkten Hochschulzugang in Berlin berechtigt, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. Hierfür können Sie ein Studienkolleg besuchen. Diese bieten Vorbereitungskurse an, in denen Sie fachliche und sprachliche Kompetenzen erwerben können, die für ein erfolgreiches Studium an einer deutschen Hochschule erforderlich sind. In Berlin bestehen entsprechende staatliche Angebote an der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin .

Für Fälle, bei denen fluchtbedingt Zeugnisse (oder Zeugnisteile) nicht vorgelegt werden können, gibt es den KMK-Beschluss „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können “ vom 3. Dezember 2015, der den Geflüchteten die Möglichkeit zur Anerkennung ihrer Qualifikationen auch im Falle fehlender Dokumentation ermöglicht.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Wenn Sie Ihr im Heimatland begonnenes Studium fortsetzen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der Hochschule, ob Ihre bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können.

  • 2. ausreichende Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein Studium. Wie andere internationale Studierende müssen auch Geflüchtete bestimmte Nachweise erbringen. Eine Übersicht über anerkannte Nachweise von Deutschkenntnissen sind hier zu finden:

https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende-und-forschende/hochschulzugang-fuer-internationale-studierende/sprachnachweis-deutsch/

Die Universitäten und einige der Fachhochschulen bieten spezielle Sprachkurse für Geflüchtete an, in denen die Sprachkenntnisse erworben werden können.

Bewerbung für ein Fachstudium:Über die Zulassung zu einem Studium entscheiden in der Regel die jeweiligen Hochschulen. Vorab sollten Sie sich auf der Website der Hochschulen über die Voraussetzungen für den entsprechenden Studiengang informieren. Viele deutsche Hochschulen arbeiten mit Uni-assist zusammen, eine Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, die ausländische Zeugnisse überprüfen und bewerten. Uni-assist stellt auch Angebote für Geflüchtete bereit:

https://www.uni-assist.de/bewerben/vorab-informieren/informationen-fuer-gefluechtete/

Gasthörerschaft für Geflüchtete

Die Gasthörerschaft ermöglicht den Besuch von Lehrveranstaltungen an Hochschulen. Die Berliner Hochschulen bieten für Geflüchtete unterschiedliche Gasthörerprogramme an, die im Einzelnen auf den Internetseiten der Hochschulen veröffentlicht sind.

Beratung und Betreuung von Geflüchteten in den Hochschulen

Die staatlichen Berliner Hochschulen bieten eine spezielle Beratung für Geflüchtete an.

Angebote der staatlichen Berliner Hochschulen speziell für Geflüchtete

Universitäten

Fachhochschulen

  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin: HTW-Integra

Kunsthochschulen

Informationen / FAQs zu Studium & Hochschulzulassung für
Geflüchtete aus der Ukraine

Die aus Mitteln des Landes Berlin finanzierte Berliner Informations- und Koordinierungsstelle ‚Centre for Student Refugees Berlin ‘ beim StudierendenWERK Berlin bietet geflüchteten Studierenden und Studieninteressierten, die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen sind, eine erste Orientierung an zur Aufnahme eines Studiums sowie Unterstützung für ein erfolgreiches Studium in Berlin.

Das Centre for Student Refugees Berlin ist telefonisch unter der Rufnummer 030 93939 8425 und per Mail über studentrefugees@stw.berlin erreichbar. Außerdem gibt es donnerstags von 10 – 13 Uhr eine offene Sprechstunde. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stw.berlin/international/refugees/koordinierungsstelle.html

Informationen zur Finanzierung eines Studiums für Geflüchtete

Für ukrainische Geflüchtete gelten besondere Regularien.

Während des Asylverfahrens (Asylbewerberleistungsgesetz)

Für Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben und über den noch nicht entschieden wurde, werden in Berlin bei Aufnahme eines Studiums Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter gewährt. Ausnahmen: Herkunft aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal, Serbien. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung.

Nach Abschluss des Asylverfahrens