Grundsätzlich können Geflüchtete – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – unter den gleichen Voraussetzungen ein Fachstudium aufnehmen, wie andere Studienbewerber*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Mindestvoraussetzungen für ein Studium sind:
- eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung sowie
- ausreichende Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang.
Für den Fall, dass Zeugnisse fluchtbedingt nicht vollständig sind oder gänzlich fehlen, bestehen an den Hochschulen Verfahren für eine Beweiserleichterung zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.
Eine erste Anlaufstelle bietet der DAAD durch die Zulassungsdatenbank auf seiner Webseite (in deutscher und englischer Sprache) oder die Internetplattform anabin (ausschließlich in deutscher Sprache). Diese informieren unverbindlich darüber, inwiefern Sie durch einen Schulabschluss oder auch in der Ukraine absolvierte Studienzeiten an deutschen Hochschulen zum Studium zugelassen werden können.
Wenn Ihr ukrainischer Schul- oder Studienabschluss oder die bisher erworbenen Studienleistungen in der Ukraine Sie nicht zu einem Studium in Deutschland berechtigen, so muss für den Hochschulzugang die Feststellungsprüfung abgelegt werden. Hierfür können Sie ein Studienkolleg besuchen: Diese bieten Vorbereitungskurse an, in denen Sie fachliche und sprachliche Kompetenzen erwerben können, die für ein erfolgreiches Studium an einer deutschen Hochschule erforderlich sind. In Berlin bestehen entsprechende staatliche Angebote an der Freien Universität Berlin, der Technischen Universität Berlin und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Kooperation mit der Technischen Universität (alle jeweils in deutscher und englischer Sprache).
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich an die Studienberatung der Hochschule zu wenden, für die Sie sich interessieren. Die Beratungsstellen der Hochschulen können Sie bei der Wahl des Studiums, den Zugangsvoraussetzungen der Studiengänge, der Anerkennung von Studienleistungen sowie hinsichtlich der Studienvorbereitung unterstützen. Eine zentrale Anlaufstelle für geflüchtete Studieninteressierte befindet sich derzeit in der Planung.
Die Bewerbungsfrist für ein reguläres Studium, das im Winter-Semester beginnt, endet oft am 15. Juli. Einige Hochschulen setzen aber frühere Fristen, zum Beispiel für ein Master-Studium oder Studienkolleg. Die genauen Fristen für Ihren Studienwunsch erfahren Sie direkt von der jeweiligen Hochschule.
Beim Vorliegen der Voraussetzungen für ein Studium erfolgt die Bewerbung für ein Fachstudium über Uni-Assist (in deutscher und englischer Sprache). Uni-Assist kann für Geflüchtete auch im Vorfeld die Berechtigung zum Studium prüfen und hat (in deutscher und englischer Sprache) ein gesondertes FAQ für Geflüchtete eingerichtet