Sie sind nicht sofort dazu verpflichtet, sich als Kriegsgeflüchtete:r registrieren zu lassen und eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu beantragen. Sie dürfen innerhalb eines Zeitraums von maximal 90 Tagen nach Ihrer erstmaligen Einreise ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben.
Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Die 90-Tage-Frist gilt, wenn Sie bis zum 4. März 2025 ohne Visum und ohne biometrischen Ausweis einreisen. Dann halten Sie sich dennoch legal in Deutschland auf und können Unterstützung in Anspruch nehmen. Für ukrainische Staatsbürger:innen und Menschen, die in der Ukraine einen Flüchtlingsstatus haben, gilt außerdem: Sie dürfen sich in Deutschland legal aufhalten, auch wenn Sie am 24. Februar 2022 nicht in der Ukraine waren.
Wenn Sie jedoch länger bleiben möchten, arbeiten möchten oder soziale Leistungen benötigen, müssen Sie sich registrieren und die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierzu müssen Sie sich in einem ersten Schritt im Ankunftszentrum am ehemaligen Flughafen Tegel melden. Dort wird geprüft, ob Sie in Berlin bleiben können oder einem anderen Bundesland zugewiesen werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, eine dauerhafte Wohnung oder eine Arbeitsstelle gefunden haben oder eine Trans* oder Inter* Identität haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben. Wenn Sie eine Zuweisung für Berlin erhalten, werden Sie im Ankunftszentrum auch sofort registriert. Hierbei werden unter anderem Ihre Fingerabdrücke genommen und Fotos von Ihnen erstellt.
Anschließend können Sie die Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.