Die ersten Tage in Berlin: Unterkunft, Hilfsangebote und praktische Tipps

Ankunftszentrum Tegel

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Berlin registrieren zu lassen. Als Kriegsgeflüchtete:r aus der Ukraine dürfen Sie sich für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen nach Ihrer erstmaligen Einreise auch ohne Visum legal in Deutschland aufhalten. Wenn Sie jedoch länger bleiben möchten, eine Arbeit aufnehmen wollen oder soziale Leistungen benötigen, müssen Sie sich registrieren.

Erstversorgung im Ankunftszentrum

Wenn Sie keine Unterkunft in Berlin haben, können Sie bei Privatpersonen unterkommen. Hierfür können Sie noch vor Ihrer Einreise eine Anfrage auf www.helfendewaende.de stellen. Andernfalls begeben Sie sich direkt zum Ukraine-Ankunftszentrum Tegel.

Sie fahren mit der S- oder U-Bahn bis zum Bahnhof Jungfernheide. Von dort bringt Sie der Shuttlebus 410 zum Ukraine Ankunftszentrum auf dem ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel. Dieser Bus hält auch am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz und an der General-Ganeval-Brücke. Zu Fuß können Sie das Flughafengelände nicht erreichen! Der Shuttlebus ist kostenfrei und fährt im 10-Minuten-Takt. Der Shuttlebus bringt Sie vom Ukraine Ankunftszentrum auch wieder an den Bahnhof Jungfernheide zurück.
Alternativ können Sie den Bus 109 vom Bahnhof Zoo oder Bahnhof Charlottenburg nehmen und an der General-Ganeval-Brücke in den Shuttlebus 410 umsteigen. Achtung: Der Bus 109 ist kostenpflichtig nach BVG-Tarif.

Dort werden Sie vorübergehend aufgenommen und versorgt. Danach werden Sie in eine Unterkunft in Berlin oder in ein anderes Bundesland weitergeleitet. Sie bekommen dann Ihre Unterkunft, soziale Leistungen und medizinische Versorgung am Zielort.

Registrierung und Aufenthaltserlaubnis

Sie sind nicht sofort dazu verpflichtet, sich als Kriegsgeflüchtete:r registrieren zu lassen und eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu beantragen. Sie dürfen innerhalb eines Zeitraums von maximal 90 Tagen nach Ihrer erstmaligen Einreise ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben.

Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Die 90-Tage-Frist gilt, wenn Sie bis zum 4. März 2025 ohne Visum und ohne biometrischen Ausweis einreisen. Dann halten Sie sich dennoch legal in Deutschland auf und können Unterstützung in Anspruch nehmen. Für ukrainische Staatsbürger:innen und Menschen, die in der Ukraine einen Flüchtlingsstatus haben, gilt außerdem: Sie dürfen sich in Deutschland legal aufhalten, auch wenn Sie am 24. Februar 2022 nicht in der Ukraine waren.

Wenn Sie jedoch länger bleiben möchten, arbeiten möchten oder soziale Leistungen benötigen, müssen Sie sich registrieren und die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierzu müssen Sie sich in einem ersten Schritt im Ankunftszentrum am ehemaligen Flughafen Tegel melden. Dort wird geprüft, ob Sie in Berlin bleiben können oder einem anderen Bundesland zugewiesen werden. Wenn Sie in Berlin Verwandte haben, eine dauerhafte Wohnung oder eine Arbeitsstelle gefunden haben oder eine Trans* oder Inter* Identität haben, dürfen Sie im Regelfall bleiben. Wenn Sie eine Zuweisung für Berlin erhalten, werden Sie im Ankunftszentrum auch sofort registriert. Hierbei werden unter anderem Ihre Fingerabdrücke genommen und Fotos von Ihnen erstellt.

Anschließend können Sie die Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.

Wohnsitz in Berlin anmelden

Die Anmeldung des Wohnsitzes ist für viele weitere Schritte wichtig. Zum Beispiel für Schul- und Kitabesuch von Kindern und Jugendlichen.

Je nach Wohnort sind unterschiedliche Bürgerämter zuständig. Sie brauchen keinen Termin, müssen sich jedoch auf eventuelle Wartezeiten einstellen. Eventuell erhalten Sie vor Ort zunächst einen Termin für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes.

Zur Wohnsitz-Anmeldung brauchen Sie Ihren Reisepass und nach Möglichkeit eine Bestätigung Ihrer Adresse – eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie von Ihre:r Vermieter:in oder der Hauptmieter:in der Wohnung, in welcher Sie leben. Hier können Sie ein Muster herunterladen (PDF).

Sie können Ihren Wohnsitz je nachdem, wo Sie wohnen, in folgenden Bürgerämtern anmelden:

Wohnortbezirk Bürgeramtsstandort
Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau Flüchtlingsbürgeramt
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Zum Standort
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Treptow-Köpenick Flüchtlingsbürgeramt
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Zum Standort

Wenn Sie innerhalb Berlins umziehen, müssen Sie sich ummelden. Hierzu können Sie sich an ein beliebiges Bürgeramt in Berlin wenden, müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Zur Übersicht der Berliner Bürgerämter.

Deutsche SIM-Karten: Angebote und Bedingungen

SIM-Karten sind in Deutschland nicht teuer und müssen auch nicht gemeinsam mit einem Vertrag gekauft werden. Allerdings müssen Sie entweder beim Kauf im Geschäft oder bei der Online-Freischaltung Ihrer SIM-Karte ein Ausweisdokument vorzeigen – etwa Ihren Reisepass. Dies ist in Deutschland Pflicht. Einige Anbieter wie die Deutsche Telekom und Vodafone bieten Geflüchteten spezielle Prepaid-Tarife an.

Ein Konto in Deutschland eröffnen

Sie können in den meisten Banken ein sogenanntes “Basiskonto” eröffnen. Damit können Sie Geld einzahlen und abheben, Überweisungen durchführen, Lastschriften ausführen und Daueraufträge einrichten. Je nach Bank variieren die Gebühren für Basiskonten. Für die Eröffnung brauchen Sie nur einen Identitätsnachweis – etwa Ihren Reisepass. Möchten Sie ein reguläres Girokonto eröffnen, sind je nach Bank weitere Unterlagen notwendig.

Geld wechseln

Ein Umtausch von Hrywnja in Euro ist seit Ende Oktober 2022 nicht mehr möglich. Die ukrainische Zentralbank empfiehlt weiterhin allen Menschen, die aus der Ukraine flüchten oder geflüchtet sind, ihr Bargeld nicht in Hrywnja abzuheben, sondern nach Möglichkeit auf dem Konto zu belassen und im Ausland bargeldlos zu bezahlen. Dies ist jedoch nur mit internationalen Geldkarten wie Kreditkarten möglich. Mitunter können ukrainische Geflüchtete in Deutschland und anderen EU-Ländern mit einer internationalen Geldkarte Bargeld an Bankautomaten abheben. Allerdings kommt es hierbei häufig zu Problemen.

Beratungszentrum im Park Center Treptow

Geflüchtete aus der Ukraine bekommen im Beratungszentrum LARU im Park Center Treptow (Treptower Park 14, 12435 Berlin) Unterstützung bei administrativen und bürokratischen Belangen. Dazu zählt auch das Ausfüllen von Formularen, das Verfassen von Antwortbriefen oder Terminbuchungen. Vor Ort können ukrainische Geflüchtete auch einen ukrainischen Pass oder Führerschein beantragen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr.

Deutsch lernen

Tandemprojekte und Beratungsangebote

Bei Tandemprojekten treffen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte als Partner:innen aufeinander. Durch die Tandem-Partnerschaften erfahren geflüchtete Menschen Unterstützung im Alltag – sei es durch Hilfe bei Behördengängen, gemeinsame Freizeitaktivitäten oder einfach durch regelmäßigen Austausch. Auch andere Angebote zur Unterstützung, zur Beratung und zum Austausch stehen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Ukrainische Flüchtlinge

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen, die helfen wollen. Weitere Informationen

Dokumente

Sozialleistungen beantragen: Erforderliche Dokumente und Kontaktinformationen

Informationen zum Antrag auf Sozialleistungen: Formular-Download, erforderliche Unterlagen und Kontaktdaten des zuständigen Ämter. Weitere Informationen

Beratung im Callcenter

Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer

Benötigen Sie Beratung, z.B. für die Schulanmeldung von Kindern, den Besuch eines Deutschkurses oder die Jobsuche, wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer. Die Beratungen finden online und vor Ort statt. Weitere Informationen

Geflüchtete Kinder

Kinder und Jugendliche

Informationen über Aufnahme, Unterbringung und Erstversorgung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Berlin ankommen. Weitere Informationen

Frau im Callcenter

Anlaufstellen und Angebote für Frauen

In Berlin existiert eine Vielzahl von Frauenprojekten, die zu unterschiedlichen Fragestellungen Beratung und Unterstützung anbieten und die Möglichkeit zur Begegnung und zum Austausch eröffnen. Weitere Informationen

Willkommenszentrum Berlin

Beratungsstelle im Willkommenszentrum

Das Willkommenszentrum, die Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, unterstützt Sie in Angelegenheiten der Rechts- oder Sozialberatung und weiteren Fragen rund um Ankommen und Aufenthalt. Die Beratung wird in mehreren Sprachen angeboten. Weitere Informationen