Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis
Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt.
Geflüchtete, die in Berlin dauerhaft untergebracht sind, können diese Aufenthaltserlaubnis ab sofort online beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.
Hotline
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Die zentrale Servicerufnummer für allgemeine Informationen ist von Montag bis Sonntag von 7 bis 18 Uhr unter +49 30 90 127 127 zu erreichen. Sie erhalten derzeit Auskünfte in Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
Bitte beachten Sie: Über die zentrale Service-Nummer werden ausschließlich allgemeine Informationen bereit gestellt. Fragen zu fachlichen Details oder zu individuellen Sachverhalten sollten direkt im Kontakt mit den jeweils zuständigen Ämtern in den Bezirken geklärt werden.