Zulassung zum Hochschulstudium für einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss

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Wer ein Abitur oder eine gleichwertige Berechtigung hat, darf grundsätzlich an einer Hochschule ein Studienfach studieren, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Wenn sich in einem Studiengang mehr Studierwillige bewerben als Studienplätze vorhanden sind, so kann eine staatliche Hochschule die Zulassung zum Studium einschränken. In diesem Fall muss sich jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber für dieses Studienfach einem Zulassungsverfahren unterziehen. Es wird zwischen zentral vergebenen und örtlich vergebenen Studienplätzen unterschieden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt nach der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung durch die Hochschule die Immatrikulation. Sie müssen also keine weiteren speziellen Voraussetzungen erfüllen.

Näheres zur Immatrikulation finden Sie auf den Homepages der Hochschulen:

Sonderregelungen gelten für künstlerische Studiengänge, hier ist zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung eine Prüfung der künstlerischen Begabung vorgesehen. In einigen Studienfächern ist eine Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich.

Zentral vergebene Studiengänge

Die Bewerbung und die Vergabe von Studienplätzen für zentral vergebene Studiengänge erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Charité und die Freie Universität Berlin bieten an:

Hinweis: Sollten Sie einen dieser Studiengänge studieren wollen, beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen. Für Neuabiturienten endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester zum 15. Juli und für das Sommersemester zum 15. Januar.

Weitergehende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten für die persönliche Beratung zum Zulassungsverfahren in zentral vergebenen Studiengängen bietet die Stiftung für Hochschulzulassung

Rechtsgrundlagen:

Örtlich vergebene Studiengänge

Bei allen Studiengängen die nicht zentral vergeben werden, führt die Hochschule das Zulassungsverfahren durch. Zur Koordinierung der örtlichen Zulassung kann die Hochschule Dienstleistungen der Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch nehmen. Die Hochschulen nutzen verstärkt dieses Angebot, das „Dialogorientierte Serviceverfahren“. Dieses Verfahren sieht bestimmte Regeln zu der Form der Onlinebewerbung und spezielle Fristen vor, die unbedingt zu beachten sind.

Die Stiftung für Hochschulzulassung bietet umfangreiche Informationen dazu an, welche Studienfächer über das Serviceverfahren angeboten werden sowie über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens im Rahmen des Serviceverfahrens.

Die Berliner Hochschulen veröffentlichen außerdem selbst Informationen zu dem Zulassungsverfahren in den örtlich vergebenen Studienfächern:

Rechtsgrundlagen:

Zulassung zum Studium als Nicht-EU-Ausländer ohne deutsches Abitur oder gleichwertigen deutschen Abschluss

Nicht-EU-Ausländerinnen und Ausländer, die kein Abitur und keinen gleichwertigen deutschen Abschluss haben, können in Berlin studieren, wenn sie einen gleichwertigen ausländischen Schulabschluss nachweisen.

Zur Vorbereitung des Zulassungsverfahrens verlangen die meisten Berliner Hochschulen eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen durch den Verein Uni-Assist. e.V. Uni-Assist bietet umfassende Informationen zum Studium für Ausländerinnen und Ausländer in Berlin an. Unterstützung bietet auch der Deutsche Akademische Austauschdienst, DAAD.

Die Datenbank anabin bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland an.

Zulassung zum Studium für Geflüchtete